Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung
Wenn die Rente oder die Einkünfte bei voller Erwerbsminderung nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, besteht die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen.
Hilfebedürftige Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden vollen Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Weiterhin haben Personen einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Tagesförderstätte tätig sind.
Die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit muss von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt werden.
Grundsätzlich umfassen die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
den maßgebenden Regelsatz
angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII
Zuständigkeit
Referat 41 - Soziale Sonderaufgaben
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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