Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung

Wenn die Rente oder die Einkünfte bei voller Erwerbsminderung nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken, besteht die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen.

Hilfebedürftige Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden vollen Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Weiterhin haben Personen einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Tagesförderstätte tätig sind.

Die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit muss von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt werden.

Grundsätzlich umfassen die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:

  • den maßgebenden Regelsatz

  • angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

  • Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

  • Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII

Zuständigkeit

Referat 41 - Soziale Sonderaufgaben


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Becker, Katharina

Sachbearbeitung

Brendel, Marina

Sachbearbeitung

Dietrich, Lisa

Sachbearbeitung

Gojko, Marina

Sachbearbeitung

Knieling, Hilde

Sachbearbeitung

Müller, Marina

Sachbearbeitung

Regner, Dirk

Sachbearbeitung

Tiegs, Elena

Sachbearbeitung

Vogt, Jasmin

Sachbearbeitung

Zimmermann, Stefanie

Sachbearbeitung