Grundwasserentnahmen (Eigenwasserversorgungsanlagen) (Antrag)
Allgemeine Informationen
Eine Benutzung des Grundwassers zu Brauchwasserzwecken bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.
Gleiches gilt für die Verwendung des Grundwassers als Trinkwasser im Rahmen einer Eigenwasserversorgung z.B. eines Aussiedlerhofes. In diesem Fall bestehen zusätzliche Anforderungen an die Wasserqualität. Eigenwasserversorgungsanlagen werden zudem vom Gesundheitsamt überwacht. Mit den Antragsunterlagen ist eine Grundwasseranalyse nach Trinkwasserverordnung - sofern bereits möglich - vorzulegen. Alternativ kann eine Probebohrung mit Pumpversuch und Grundwasserentnahme nach vorheriger Absprache mit der Unteren Wasserbehörde durchgeführt werden.
Hier sind bei der Verwendung des Grundwassers zusätzlich die Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz einzuhalten und turnusmäßige Grundwasseranalysen durchzuführen.
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr