Grundwasserentnahmen (Eigenwasserversorgungsanlagen)

Allgemeine Informationen

Eine Benutzung des Grundwassers zu Brauchwasserzwecken bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.

Gleiches gilt für die Verwendung des Grundwassers als Trinkwasser im Rahmen einer Eigenwasserversorgung z.B. eines Aussiedlerhofes. In diesem Fall bestehen zusätzliche Anforderungen an die Wasserqualität. Eigenwasserversorgungsanlagen werden zudem vom Gesundheitsamt überwacht. Mit den Antragsunterlagen ist eine Grundwasseranalyse nach Trinkwasserverordnung - sofern bereits möglich - vorzulegen. Alternativ kann eine Probebohrung mit Pumpversuch und Grundwasserentnahme nach vorheriger Absprache mit der Unteren Wasserbehörde durchgeführt werden.

Hier sind bei der Verwendung des Grundwassers zusätzlich die Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz einzuhalten und turnusmäßige Grundwasseranalysen durchzuführen.

Zuständigkeit

Referat 61 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Untere Naturschutzbehörde:

vorübergehend       Mo, Di, Do, Fr telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr. Mittwochs ist die Untere Naturschutzbehörde geschlossen.

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Linnenbach, Alexandra

Sachbearbeitung

Weyrich, Maximilian

Sachbearbeitung