Grundwasserentnahmen (Gewerbliche Brunnen) (Antrag)
Allgemeine Informationen
Eine Benutzung des Grundwassers für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.
Auch die Grundwasserentnahme beispielsweise zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bodenbewässerung (z.B. Beregnung und Berieselung von Feldern, Tröpfchenbewässerung im Obstbau bzw. ggf. Weinbau), zur Toilettenspülung, zum Bereiten der Spritzbrühe, Bewässern von Außenanlagen oder Verwendung in industriellen Produktionsprozessen, ist erlaubnispflichtig.
Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis
Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist bei Entnahmemengen bis 24 m³/Tag bei der Unteren Wasserbehörde, bei größeren Entnahmemengen bei der Oberen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz) einzureichen.
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr