Halterauskunft

Auskunft zu Halterdaten eines Fahrzeugs

Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Halterdaten zu einem Fahrzeug erfahren.Anfragen sind schriftlich und mit Begründung der Notwendigkeit – unter Angabe Ihrer persönlichen Daten bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Auskünfte sind gebührenpflichtig gemäß Gebührenordnung (GebOSt).

Im Falle eines Rechtsstreites kann auch Ihr Rechtsbeistand diese Auskünfte für Sie einholen.

Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).

Diese ist Gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und ist in jedem Fall schriftlich zu beantragen.

Auskünfte, insbesondere zu Fahrzeugversicherungen im Schadensfall können Sie auch über den Verband der Schadensversicherer (GDV) erhalten.

Der Zentralruf der Autoversicherer (Stand 2022)


0800-2502600
www.zentralruf.de

Dort können Sie auch Ihren Unfall melden.

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Heckler, Monika

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

Müller, Gabriele

Sachbearbeitung

Ruppert, Anette

Sachbearbeitung

Wilhelm, Ilona

Sachbearbeitung

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