Halterauskunft
Auskunft zu Halterdaten eines Fahrzeugs
Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Halterdaten zu einem Fahrzeug erfahren.Anfragen sind schriftlich und mit Begründung der Notwendigkeit – unter Angabe Ihrer persönlichen Daten bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Auskünfte sind gebührenpflichtig gemäß Gebührenordnung (GebOSt).
Im Falle eines Rechtsstreites kann auch Ihr Rechtsbeistand diese Auskünfte für Sie einholen.
Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).
Diese ist Gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und ist in jedem Fall schriftlich zu beantragen.
Auskünfte, insbesondere zu Fahrzeugversicherungen im Schadensfall können Sie auch über den Verband der Schadensversicherer (GDV) erhalten.
Der Zentralruf der Autoversicherer (Stand 2022)
0800-2502600
www.zentralruf.de
Dort können Sie auch Ihren Unfall melden.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
Sachbearbeitung
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