Hausschlachtung anmelden
Mindestvorlaufzeit beträgt eine Woche
Wenn Sie Tiere gewerblich oder im Rahmen einer Hausschlachtung schlachten möchten, müssen Sie dies beim Veterinäramt anmelden.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung kann jederzeit unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de angemeldet werden – die Mindestvorlaufzeit beträgt eine Woche vor dem geplanten Schlachttermin. Die vollständigen Kontaktdaten sowie Ort und Zeit der geplanten Schlachtung sowie Anzahl und Tierart sind dabei anzugeben.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, auch bei Hausschlachtungen, unterliegen
Rinder
Schweine
Schafe
Gehegewild
Ziegen und andere Paarhufer
Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Im Rahmen von Hausschlachtungen sind Kaninchen und Geflügel ohne körperliche Auffälligkeiten von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Gewerbliche Kaninchen- und Geflügelschlachtungen sind hingegen anzumelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte verstanden. Das so gewonnene Fleisch darf nur im eigenen Haushalt, für den eigenen Haushalt verwendet werden.
Das Töten der Tiere muss aufgrund tierschutzrechtlicher Vorschriften von einer sachkundigen Person, mit entsprechendem Sachkundenachweis, vorgenommen werden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit, da das Fleisch nur im eigenen und für den eigenen Haushalt gewonnen wird.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Tiergesundheitsaufseher
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung