Hausschlachtung anmelden

Mindestvorlaufzeit beträgt eine Woche

Wenn Sie Tiere gewerblich oder im Rahmen einer Hausschlachtung schlachten möchten, müssen Sie dies beim Veterinäramt anmelden. 

Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung kann jederzeit unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de angemeldet werden – die Mindestvorlaufzeit beträgt eine Woche vor dem geplanten Schlachttermin. Die vollständigen Kontaktdaten sowie Ort und Zeit der geplanten Schlachtung sowie Anzahl und Tierart sind dabei anzugeben.

Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, auch bei Hausschlachtungen, unterliegen

  • Rinder

  • Schweine

  • Schafe

  • Gehegewild

  • Ziegen und andere Paarhufer

  • Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.

Im Rahmen von Hausschlachtungen sind Kaninchen und Geflügel ohne körperliche Auffälligkeiten von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Gewerbliche Kaninchen- und Geflügelschlachtungen sind hingegen anzumelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte verstanden. Das so gewonnene Fleisch darf nur im eigenen Haushalt, für den eigenen Haushalt verwendet werden.

Das Töten der Tiere muss aufgrund tierschutzrechtlicher Vorschriften von einer sachkundigen Person, mit entsprechendem Sachkundenachweis, vorgenommen werden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit, da das Fleisch nur im eigenen und für den eigenen Haushalt gewonnen wird.

Zuständigkeit

Referat 70 - Veterinäramt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Fecken-Knapp, Michael

Tiergesundheitsaufseher

Friesen, Katharina

Sachbearbeitung

Labes, Anastasia

Sachbearbeitung

Wie lange im Voraus muss ich eine (Haus-) Schlachtung anmelden?

Im Idealfall zwei Wochen zuvor, jedoch ist aus Gründen der Terminierung mindestens eine Woche Vorlaufzeit notwendig.

Was kostet eine (Haus-) Schlachtung?

Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Gebührensatzung des Landkreises Alzey-Worms. Die Gebühren variieren danach, ob gewerblich im Großbetrieb (Schlachthof), gewerblich außerhalb eines Großbetriebs oder nicht gewerblich (Hausschlachtungen) geschlachtet wird.