Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
Haushaltshilfe
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ist eine zeitlich befristete Haushaltshilfe für Menschen mit dem Pflegegrad 1.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialhilfeleistung. Sie ist einkommens- und vermögensabhängig und nachrangig zu gewähren. Die Hilfe kann erhalten, wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt selbstständig zu führen. Es sollten auch Leistungen des Pflegegrades 1 von der Pflegekasse bezogen werden. Wenn die Leistungen der Kranken- und Pflegekasse nicht ausreichen, kann im Rahmen der Sozialhilfe eine Übernahme der angemessenen Restkosten geprüft werden.
Die Leistungen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts werden abhängig vom persönlichen Bedarf des Menschen erbracht. Den Bedarf ermittelt das Sozialamt.
Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes kommt in Betracht, wenn:
ein eigener Haushalt vorhanden ist
kein anderer Haushaltsangehöriger den Haushalt führen kann
die Notlage vorübergehend ist oder dadurch eine stationäre Unterbringung vermieden wird.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts wird nur für eine begrenzte Zeit erbacht. Man kann eine Haushaltshilfe auch für längere Zeit bekommen. Dann muss aber ein Umzug in ein Wohn- oder Pflegeheim vermieden werden. Menschen können so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben und Familien werden nicht getrennt.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
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