Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Haushaltshilfe

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes ist eine zeitlich befristete Haushaltshilfe für Menschen mit dem Pflegegrad 1.

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialhilfeleistung. Sie ist einkommens- und vermögensabhängig und nachrangig zu gewähren. Die Hilfe kann erhalten, wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt selbstständig zu führen. Es sollten auch Leistungen des Pflegegrades 1 von der Pflegekasse bezogen werden. Wenn die Leistungen der Kranken- und Pflegekasse nicht ausreichen, kann im Rahmen der Sozialhilfe eine Übernahme der angemessenen Restkosten geprüft werden.

Die Leistungen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts werden abhängig vom persönlichen Bedarf des Menschen erbracht. Den Bedarf ermittelt das Sozialamt.

Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes kommt in Betracht, wenn:

  • ein eigener Haushalt vorhanden ist

  • kein anderer Haushaltsangehöriger den Haushalt führen kann

  • die Notlage vorübergehend ist oder dadurch eine stationäre Unterbringung vermieden wird.

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts wird nur für eine begrenzte Zeit erbacht. Man kann eine Haushaltshilfe auch für längere Zeit bekommen. Dann muss aber ein Umzug in ein Wohn- oder Pflegeheim vermieden werden. Menschen können so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben und Familien werden nicht getrennt.

 

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung

Martin, Nicole

Sachbearbeitung

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung