Historisches Kennzeichen beantragen
Oldtimerkennzeichen
Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren hat man die Möglichkeit ein historisches Kennzeichen zu beantragen (ab Tag der ersten Zulassung). Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden. Nähere Informationen zu Bedingungen zum Fahrzeug bitte bei den technischen Prüfstellen anfragen.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss erstmals vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen sein (Tag der Erstzulassung), weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
Es muss eine Abnahme nach § 23 StVZO (Oldtimer) vorgelegt werden. Dies geschieht bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.).
Anschließen kann unter Vorlage der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief), ggf. der Kennzeichen sowie gültiger Hauptuntersuchung bei der Kfz-Zulassungsbehörde das H-Kennzeichen beantragt werden.
Für das Oldtimerkennzeichen wird beim Zollamt eine Pauschalsteuer erhoben. Bitte informieren Sie sich vorher (z.B. unter www.zoll.de) zur Höhe der Kfz-Steuer sowie bei Ihrer Versicherung über die Beitragshöhe für ihr Fahrzeug.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von den Feinstaubregelungen ausgenommen.
Gebühren/Zahlungsart
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Teamleitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung