Historisches Kennzeichen beantragen

Oldtimerkennzeichen

Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren hat man die Möglichkeit ein historisches Kennzeichen zu beantragen (ab Tag der ersten Zulassung). Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden. Nähere Informationen zu Bedingungen zum Fahrzeug bitte bei den technischen Prüfstellen anfragen.

Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss erstmals vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen sein (Tag der Erstzulassung), weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, 

Es muss eine Abnahme nach § 23 StVZO (Oldtimer) vorgelegt werden. Dies geschieht bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.).

Anschließen kann unter Vorlage der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief), ggf. der Kennzeichen sowie gültiger Hauptuntersuchung bei der Kfz-Zulassungsbehörde das H-Kennzeichen beantragt werden.

Für das Oldtimerkennzeichen wird beim Zollamt eine Pauschalsteuer erhoben. Bitte informieren Sie sich vorher (z.B. unter www.zoll.de) zur Höhe der Kfz-Steuer sowie bei Ihrer Versicherung über die Beitragshöhe für ihr Fahrzeug.

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind von den Feinstaubregelungen ausgenommen.

Gebühren/Zahlungsart


Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
 

Rechtsgrundlagen
 

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Sachbearbeitung und fachliche Teamleitung KFZ Zulassung

Müller, Gabriele

Sachbearbeitung

Ruppert, Anette

Sachbearbeitung

Wilhelm, Ilona

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe