Hygieneüberwachung in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen

Infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt

Die Hygieneüberwachung beinhaltet die allgemein-hygienische, funktionell-bauliche, hygienisch-technische und betrieblich-organisatorische Überwachung und Beratung bestimmter gesetzlich benannter Einrichtungen. Hierbei gilt es die Bestimmungen, Verordnungen, Normen, Empfehlungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu beachten.

Ein großer Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes ist die infektionshygienische Überwachung medizinischer und nichtmedizinischer Einrichtungen gemäß §§ 23 und 36 des Infektionsschutzgesetzes.

Das Gesundheitsamt des Kreises führt zu diesem Zweck regelmäßige Besichtigungen durch, wobei die Ergebnisse in einem Bericht festgehalten und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Ferner werden Hinweise auf Mängel aus der Bevölkerung verfolgt.

Danach obliegt dem Gesundheitsamt die infektionshygienische Überwachung im medizinischen Sektor von z.B.:

  • Alten- und Pflegeheimen

  • Beatmungs-Wohngemeinschaften

  • Entbindungs- und Dialysestationen

  • Kliniken

  • Operativ tätigen Arztpraxen

  • Rettungswachen

  • Tageskliniken

  • Tagespflegeeinrichtungen

 

Überwachung im Bereich der Körper- und Schönheitspflege 
 

Kosmetikstudios, die Maniküre und/oder Pediküre anbieten, aber auch andere Körper- und Schönheitspflege-Einrichtungen, Fitnessstudios, Piercing- und Tattoo-Studios, Saunen und Solarien
 

Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen
 

Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünfte wie Übergangswohnheime für Asylbewerber/innen, Obdachlosenunterkünfte und sonstige Einrichtungen, Behinderteneinrichtungen, betreute Wohneinrichtungen, Jugendherbergen, Campingplätze sowie Freizeitanlagen und Reiterhöfe 

 

Sonstige zu überwachende Einrichtungen
 

Sportstätten, Kinderspielplätze, Großveranstaltungen wie Messen und Volksfeste, Hotels und Pensionen, öffentliche WCs und Friedhöfe 

 

Zuständigkeit

Referat 80/81 - Gesundheitsamt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Hener, Nils

Hygieneinspektor

Krajina, Neda

Hygieneinspektorin

Kümpel, Marko

Hygieneinspektor

Loest, Birgit

Hygieneinspektorin

Schultz, Helene

Hygieneinspektorin

Sieben, Lisa

Hygieneinspektorin