Integrationshilfen in Kindertagesstätten
Integrationskraft im Regelkindergarten
Die Kostenübernahme für eine Integrationskraft in einem Regelkindergarten gehört zu den sog. heilpädagogischen Leistungen. Heilpädagogische Leistungen dienen Kindern dazu, eine drohende oder bereits festgestellte Behinderung auszugleichen oder zu mildern. Besucht Ihr Kind einen Regelkindergarten und benötigt Ihr Kind aufgrund der Behinderung im Kindergarten Unterstützung, dann stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Integrationskraft.
Bitte rufen Sie vor Antragstellung unseren Sozialdienst an. Dieser berät Sie gerne und schickt Ihnen die notwendigen Antragsunterlagen zu.
Einkommen und Vermögen
Das Einkommen und das Vermögen der Eltern werden nicht geprüft. Ziel ist es, in erster Linie dem Kind bestmöglich zu helfen
Voraussetzung
Voraussetzung für diese Hilfen ist, dass Ihr Kind eine nicht nur vorübergehende wesentliche Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist. Für eine körperliche und geistige Behinderung kommen die Hilfe nach SGB IX über das Sozialamt in Frage, bei seelischen Beeinträchtigungen ist die Zuständigkeit des Jungendamtes nach SGB VIII gegeben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind aufgrund dieser Behinderung in seiner sozialen Teilhabefähigkeit eingeschränkt ist. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden, einen fortschreitenden Verlauf zu verlangsamen oder die Folgen der Behinderung zu beseitigen bzw. zu mildern. Therapeutische Maßnahme, durch die die Behinderung verbessert werden kann wie Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen des Krankenversicherungsträgers sind vorrangig vor Leistungen des SGB IX in Anspruch zu nehmen.
Ansprechpersonen
Teamleitung/Sozialdienst
Zuständig für Personen unter 18 Jahren in der Stadt Alzey (A-K), VG Eich,
Sozialdienst
Zuständig für Personen unter 18 Jahren in: VG Monsheim, Stadt Alzey (L-Z) & VG Alzey-Land (Framersheim)
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben H-O, Z
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A-H
Teamleitung/Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben I-Z
Sozialdienst
Zuständig für Personen unter 18 Jahren in:
VG Wörrstadt; VG Wöllstein; VG Alzey-Land (Albig, Bechtolsheim, Bermersheim v.f.Höhe, Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Flonheim, Gau-Odernheim, Lonsheim, Nack, Nieder-Wiesen)