Internationaler Führerschein

Zwei Arten sind möglich

Wer außerhalb der EU Kraftfahrzeuge führen möchte, benötigt in der Regel einen internationalen Führerschein. 

Es können zwei internationale Führerscheine ausgestellt werden:

  • Gültigkeit 1 Jahr (für Länder im Abkommen vom 24.04.1926 „Pariser Abkommen“)

  • Gültigkeit 3 Jahre (für Länder im Übereinkommen vom 08.11.1968 „Wiener Abkommen“)


Voraussetzungen
 

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

  • Persönliche Vorsprache oder Bevollmächtigung einer anderen Person (Personalausweis erforderlich)

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • EU-Kartenführerschein

Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen (weitere Informationen siehe „Führerschein umtauschen“).Die Beantragung und Erteilung des internationalen Führerscheins kann am Tag der Abholung des EU-Kartenführerscheines sofort erfolgen.

Benötigte Unterlagen
 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)

  • ein aktuelles biometrisches Passbild

  • EU-Kartenführerschein

 

 

 

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Hofmann, Nina

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe