Internationaler Führerschein
Zwei Arten sind möglich
Wer außerhalb der EU Kraftfahrzeuge führen möchte, benötigt in der Regel einen internationalen Führerschein.
Es können zwei internationale Führerscheine ausgestellt werden:
Gültigkeit 1 Jahr (für Länder im Abkommen vom 24.04.1926 „Pariser Abkommen“)
Gültigkeit 3 Jahre (für Länder im Übereinkommen vom 08.11.1968 „Wiener Abkommen“)
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Persönliche Vorsprache oder Bevollmächtigung einer anderen Person (Personalausweis erforderlich)
Mindestalter: 18 Jahre
EU-Kartenführerschein
Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen (weitere Informationen siehe „Führerschein umtauschen“).Die Beantragung und Erteilung des internationalen Führerscheins kann am Tag der Abholung des EU-Kartenführerscheines sofort erfolgen.
Benötigte Unterlagen
gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
ein aktuelles biometrisches Passbild
EU-Kartenführerschein
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung