Invasive Pflanzen- und Tierarten
Rechtsrahmen zum Umgang mit gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten
Die riesige Herkulesstaude, die farbenfrohe Nilgans und der nagende Sumpfbiber sind allgemein bekannt und allesamt invasive Arten. Die Pflanzen bzw. Tiere sind in Rheinland-Pfalz nicht heimisch. Sie haben sich einst hier ausgebreitet und etabliert. Alle haben unterschiedliche negative Auswirkungen auf heimische Lebensräume, die Artenvielfalt oder die Gesundheit des Menschen.
Da es sich um ein länderübergreifendes Problem handelt, wurde mit der „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates“ ein für die Mitgliedsstaaten verbindlicher Rechtsrahmen zum Umgang mit gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Die betreffenden Pflanzen und Tierarten sind auf der zugehörigen „Unionsliste“ vermerkt. Diese Liste muss regelmäßig aktualisiert werden, denn der Prozess schreitet ständig fort.
Die in jedem Fall erforderlichen Bekämpfungsstrategien sind unterschiedlich und richten sich danach, ob es sich um etablierte Arten wie die eingangs genannte Herkulesstaude oder die Nilgans handelt oder um Arten, die neu und erstmalig auftreten.
Ob es sich bei ihrer gesichteten Art um eine invasive Art handelt und welche Auswirkung diese auf die heimische Natur hat, kann in der Broschüre INVASIVE ARTEN - Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Rheinland-Pfalz, herausgegeben durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Lfu), Mainz August 2020, nachgeschaut werden.
Um die Ausbreitung invasiver Arten zu kontrollieren und in entsprechenden Fällen sofort handeln zu können, sollen Nachweise gesammelt werden. Dazu dient, neben der Information an die Untere Naturschutzbehörde, das Datenerhebungsprotal „Artenfinder“ zu finden unter: www.artenfinder.rlp.de.
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr