Jagdrecht

Antrag auf Jagdschein

Jagdrecht beinhaltet den Vollzug des Bundesjagdgesetzes, des Landesjagdgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen. Dazu gehören das Ausstellen und Verlängern von Jagdscheinen und die Erteilung sonstiger jagdrechtlicher Erlaubnisse. Auch sind der unteren Jagdbehörde verschiedene Meldungen vorzulegen: Abschussmeldung, Gesamtnachweisung, Abschussvereinbarung.

Die Jagd hat folgende Ziele
 

  • einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,

  • die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,

  • bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,

  • Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,

  • die wildlebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,

  • eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.

Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.

Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu beachten.

 

Zuständigkeit

Referat 30 - Sicherheit und Ordnung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bucher, Maria

Sachbearbeitung

Flörsch, Philipp

Sachbearbeitung

Höfer, Katrin

Sachbearbeitung