Jugendhilfeplanung

Bedarfsgerechte Versorgung

Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß § 80 SGB VIII. Sie arbeitet einzelfallübergreifend und dient der Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung für Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeplanung, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss spielt eine zentrale Rolle.

Zu den Aufgabengebieten der Jugendhilfeplanung zählen die Kindertagesstättenbedarfsplanung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit, bereichsübergreifende Zielgruppen- und Sozialraumorientierung sowie die Sicherstellung von Beteiligung und Querschnittsaufgaben.

Mittels Statistikrecherchen, Erhebungen und Befragungen werden Bedarfe, die von gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt sind und die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien beeinflussen, ermittelt. Anschließend erfolgen die Auswertung sowie Interpretation unter Beteiligung von Fachkräften und Zielgruppen und daraus die (Weiter-)Entwicklung von (bestehenden) Konzepten. Nach der eigenen Umsetzung von Maßnahmen oder dem Anstoß zur Umsetzung durch andere werden diese evaluiert und bedarfsgerechte Anpassungen vorgenommen.

 

Zuständigkeit

Referat 50 - Jugendamt


Altbau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Breu, Simone

Jugendhilfeplanung

Schwab, Stella

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