Kassenbuchhaltung
Abwicklung der Kassengeschäfte
Die Kreiskasse nimmt nach § 106 I Gemeindeordnung (GemO) alle Kassengeschäfte auf Grundlage der kommunalen Doppik wahr.
Kernaufgabe der Kreiskasse
Die Kernaufgabe ist die sogenannte Zahlungsabwicklung nach § 25 II Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Hierzu zählen:
die Annahme und die Verbuchung von Einzahlungen,
die Leistung von Auszahlungen,
die Verwaltung der Finanzmittel,
Gewährung von Ratenzahlungsvereinbarung und
das Mahnwesen und die Zwangsvollstreckung.
Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten
Sepa-Überweisung
Barzahlung
Lastschrift (für einzelne Verwaltungsgebühren)
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Kassenleitung
Sachbearbeitung
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