Kennzeichen-Neusiegelung (gleiches Kennzeichen)
Nur bei: Kennzeichen beschädigt – soll ersetzt werden
Wenn ein Kennzeichen z.B. wegen Unfallschaden ersetzt werden soll oder eines der Siegel auf dem Kennzeichen beschädigt sein sollte, kann ein neues Siegel zugeteilt werden.
Bitte beachten: Dies gilt nicht bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen oder Kennzeichenteilen.
Bei Beschädigung eines oder beider Kennzeichen eines Fahrzeugs:
Zur Neusiegelung sind alle Kennzeichen des Fahrzeugs, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) vorzulegen.
Die seit spätestens 2016 verausgabten Siegel der Kennzeichen tragen Codes, die eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet werden können. Deshalb muss bei Ersatz eines Siegels der Code entsprechend in den Registern geändert werden.
Sollte eines oder auch beide Kennzeichen eines Fahrzeugs in Verlust geraten sein oder handelt es sich um Kennzeichendiebstahl, so ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs vorgesehen. Das abhanden gekommene Kennzeichen wird gesperrt. Dem Fahrzeug wird ein anderes Kennzeichen zugeteilt. Dabei sind die Zulassungsbescheinigung Teil I+II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), noch vorhandene Kennzeichen sowie ggf. die Diebstahlsmitteilung der Polizei mitzubringen. Die Hauptuntersuchung muss gültig sein (Untersuchungsbericht).
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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