Kommunalwahlen
Durchführung von Kommunalwahlen
Bei der Kommunalwahl werden bei der Kreisverwaltung organisatorische Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere stellt der Landkreis die sogenannte Kreiswahlleitung, die in der Regel die Funktion einer Aufsicht wahrnimmt. Weiterhin wird der Kreiswahlausschuss gebildet, dem die Feststellung des amtlichen Ergebnisses der Wahl zum Kreistag obliegt. Die Einreichung und Prüfung der Wahlvorschläge obliegt der Kreiswahlleitung bzw. deren beauftragten Personenkreis.
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Das Land Rheinland-Pfalz wählt an dem besagten Wahltag alle kommunalen Gremien (Ortsbeiräte, Ortsgemeinde-, Stadt-, Verbandsgemeinderat, Kreistag) sowie die ehrenamtlichen Ortsvorsteher*innen bzw. Ortsbürgermeister*innen. Der Kreisverwaltung kommt bei diesen Wahlen die Funktion der Aufsichtsbehörde bei etwaigen Einsprüchen gemäß § 48 KWG Rheinland-Pfalz zu.
Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt. Die entsprechenden Ergebnisse können unter im Portal des Landeswahlleiters abgerufen werden. Hier stehen auch die Ergebnisse früherer Wahlen zum Abruf zur Verfügung.
Zuständigkeit
Referat 20 - Kommunalaufsicht, Rechtsangelegenheiten
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Datenschutzbeauftragte
Sachbearbeitung
Referatsleitung