Kosmetika (Gewerbe) – Beratung, Eröffnung, Anmeldung
Kreisverwaltung berät zu Fragen
Die für den Kreis Alzey Worms verantwortliche Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die lokale Überwachung der gewerblich in den Umlauf gebrachten Kosmetika. Für Fragen zu diesem Thema sowie damit verbundenen Tätigkeiten ist das Fachpersonal gerne Ansprechpartner.
Was sind Kosmetika überhaupt und wie werden diese definiert?
Alle Substanzen, die dafür vorgesehen sind, äußerlich mit dem menschlichen Körper (Haut, Nägel, Haare), den Zähnen und den Mundschleimhäuten in Berührung zu kommen. Außerdem müssen sie dazu dienen, den Körper
zu reinigen
zu parfümieren
das Aussehen zu verändern
zu schützen
in gutem Zustand zu halten oder
den Körpergeruch zu beeinflussen.
Beispiele: Rasierschaum, Badezusatz, Schminke, Nagellack, Hautcreme, Parfüm, Seife, Zahnpasta, Sonnencreme, Deos
Beim Herstellen und der Bereitstellung auf dem Markt müssen eine ganze Reihe von verschiedenen Vorschriften, bspw. hinsichtlich Inhaltsstoffen und Kennzeichnung, beachtet werden. Weiterführende Informationen finden sich in den FAQs.
Ansprechpersonen
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