Kosmetika (Gewerbe) – Beratung, Eröffnung, Anmeldung

Kreisverwaltung berät zu Fragen 

Die für den Kreis Alzey Worms verantwortliche Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die lokale Überwachung der gewerblich in den Umlauf gebrachten Kosmetika. Für Fragen zu diesem Thema sowie damit verbundenen Tätigkeiten ist das Fachpersonal gerne Ansprechpartner.
 

Was sind Kosmetika überhaupt und wie werden diese definiert?
 

Alle Substanzen, die dafür vorgesehen sind, äußerlich mit dem menschlichen Körper (Haut, Nägel, Haare), den Zähnen und den Mundschleimhäuten in Berührung zu kommen. Außerdem müssen sie dazu dienen, den Körper

  • zu reinigen

  • zu parfümieren

  • das Aussehen zu verändern

  • zu schützen

  • in gutem Zustand zu halten oder

  • den Körpergeruch zu beeinflussen.

Beispiele: Rasierschaum, Badezusatz, Schminke, Nagellack, Hautcreme, Parfüm, Seife, Zahnpasta, Sonnencreme, Deos 

Beim Herstellen und der Bereitstellung auf dem Markt müssen eine ganze Reihe von verschiedenen Vorschriften, bspw. hinsichtlich Inhaltsstoffen und Kennzeichnung, beachtet werden. Weiterführende Informationen finden sich in den FAQs.
 

Ansprechpersonen

Hucht, Sebastiaan

Lebensmittelkontrolleur

Schiegl, Klaus

Lebensmittelkontrolleur

Schnell, Alexandra

Lebensmittelkontrolleurin

Schultealbert, Karsten

Lebensmittelkontrolleur

Weicker, Marc

Lebensmittelkontrolleur

Weißmann, Christian

Lebensmittelkontrolleur

Wo finde ich weiterführende Informationen und einen allgemeinen Überblick über das Themengebiet?

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland Pfalz hat zu dem Thema ein gutes Merkblatt, welches Sie hier finden.

eiterhin ist die Homepage des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine gute Anlaufstelle.