Krankenhilfe

Leistungen zur Gesundheit

Die Krankenhilfe bietet Leistungen für Nichtversicherte im Gesundheitsbereich an, vergleichbar den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen.

Personen ohne gesetzliche oder private Krankenversicherung erhalten Hilfe bei Krankheit durch den Träger der Sozialhilfe, sofern die üblichen sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Antragsteller die Kosten nicht aus eigener Tasche tragen können. Diese Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Allgemeinen besteht eine primäre Versicherungspflicht bei einer Krankenversicherung, in der Regel in Form einer gesetzlichen Versicherung, wenn die Person zuvor versichert war. Ehemals privat Versicherte sollten eine vorrangige private Basisversicherung abschließen.

Asylbewerber*innen erhalten während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts eingeschränkte Krankenhilfeleistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, einschließlich dringender medizinischer Behandlungen und Schmerztherapien. Nach Ablauf der Zeit haben sie Anspruch auf ähnliche Krankenhilfeleistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch, die dem Umfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen erfordert die Erfüllung der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen, einschließlich der Einhaltung von Einkommens- und Vermögensgrenzen.

 

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Hanf, Manuela

Sachbearbeitung

Reinig, Judith

Sachbearbeitung

Weil, Sigrid

Sachbearbeitung