Kreisordnungsbehörde
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Angelegenheiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Aufgabenbereich Ordnungsangelegenheiten ist organisatorisch dem Kreisordnungsamt zugeordnet.
Bei der Kreisordnungsbehörde werden Aufgaben und Angelegenheiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Kreisverwaltung zusammengefasst, die nicht von Fachämtern oder Fachbehörden wahrgenommen werden.
Zu den Aufgaben zählen auch die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und z. B. die Aufgabe der Versammlungsbehörde.
Versammlungen: Das Recht, sich zu versammeln, ist in Art. 8 Grundgesetz geregelt und erlaubt es jedem, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel stehen unter dem Gesetzesvorbehalt des Versammlungsgesetzes. Das Versammlungsgesetz regelt u. a., dass Versammlungen 48 Std. vor Bekanntgabe der Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzumelden sind. Zudem können im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Versammlungen von Auflagen abhängig gemacht werden.
Zuständigkeit
Referat 30 - Sicherheit und Ordnung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Referatsleitung
Vollstreckungsdienst