Kreisordnungsbehörde

Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Angelegenheiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Aufgabenbereich Ordnungsangelegenheiten ist organisatorisch dem Kreisordnungsamt zugeordnet.

Bei der Kreisordnungsbehörde werden Aufgaben und Angelegenheiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Kreisverwaltung zusammengefasst, die nicht von Fachämtern oder Fachbehörden wahrgenommen werden. 

Zu den Aufgaben zählen auch die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und z. B. die Aufgabe der Versammlungsbehörde. 

Versammlungen: Das Recht, sich zu versammeln, ist in Art. 8 Grundgesetz geregelt und erlaubt es jedem, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel stehen unter dem Gesetzesvorbehalt des Versammlungsgesetzes. Das Versammlungsgesetz regelt u. a., dass Versammlungen 48 Std. vor Bekanntgabe der Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzumelden sind. Zudem können im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Versammlungen von Auflagen abhängig gemacht werden. 

 

Zuständigkeit

Referat 30 - Sicherheit und Ordnung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

May, Christian

Referatsleitung

Walter, Gabriele

Vollstreckungsdienst