Landesblindengeld

Hilfe für blinde Menschen

Blinde Menschen können Landesblindengeld erhalten, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse aufgrund ihrer Blindheit im Alltag zu decken. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich die benötigte Hilfe im Alltag zu beschaffen. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.

Die Kreisverwaltung hilft gerne bei der Antragstellung. Außerdem erklären die Mitarbeitenden gerne die Bescheide und senden sie auf Wunsch per E-Mail zu, damit sie vorgelesen werden können.

 

 

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A, I-O

Martin, Nicole

Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben P-Z

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben B-H