Landespflegegeld

Unterstützung für schwerbehinderte Menschen zu Hause

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Landespflegegeld, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse aufgrund ihrer Behinderung im Alltag zu decken. Diese Geldleistung ermöglicht es ihnen, sich die benötigte Hilfe im Alltag zu besorgen. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.

 

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A, I-O

Martin, Nicole

Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben P-Z

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben B-H