Landespflegegeld

Unterstützung für schwerbehinderte Menschen zu Hause

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Landespflegegeld, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse aufgrund ihrer Behinderung im Alltag zu decken. Diese Geldleistung ermöglicht es ihnen, sich die benötigte Hilfe im Alltag zu besorgen. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.

 

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung

Martin, Nicole

Sachbearbeitung

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung