Landespflegegeld
Unterstützung für schwerbehinderte Menschen zu Hause
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Landespflegegeld, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse aufgrund ihrer Behinderung im Alltag zu decken. Diese Geldleistung ermöglicht es ihnen, sich die benötigte Hilfe im Alltag zu besorgen. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A, I-O
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben P-Z
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben B-H