Leistungen der Bildung und Teilhabe
Bildung und Teilhabe
Leistungen der Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, um gleichberechtigt an schulischen und kulturellen Angeboten teilnehmen zu können.
Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Kindern aus diesen Familien soll es erleichtert werden, am gemeinschaftlichen Leben im sozialen und kulturellen Bereich teilzunehmen. Anspruchsberechtigt beim Sozialamt sind Kinder aus Familien im Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen sowie Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter sowie Hilfe zum Lebensunterhalt.
Leistungsempfänger nach dem SGB II (Bürgergeld) stellen Anträge für diese Leistungen direkt beim zuständigen Jobcenter.
Schülerinnen und Schüler aus den berechtigten Familien, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen, können folgende Leistungen erhalten:
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Es werden am 01. Februar 65,00 EUR und am 01. August 130,00 EUR für Schulmaterialien wie Ranzen, Hefte, Stifte etc. ausbezahlt (Stand: 01.01.2024).
Eintägige Ausflüge und mehrtägige verpflichtende Klassenfahrten
Für Schüler*innen und Kita-Kinder
Freiwillige Fahrten wie Sprachreisen oder Skifreizeiten, die von Schulen organisiert werden, werden nicht bezuschusst.
Mittagessen
Kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita oder Hort
Lernförderung
Die Notwendigkeit der Lernförderung muss von der Schule festgestellt werden. Sie soll bei der Behebung von vorübergehenden Lernschwächen helfen. Kostenübernahme wird nicht gewährt, um die Empfehlung für eine bessere Schulart zu erlangen oder um Schüler*innen in einer Schulart zu halten, die dem Leistungsniveau des Kindes auf Dauer nicht angemessen ist.
Schülerbeförderung
Sollte der Besuch der nächstgelegenen Schule aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein und dadurch höhere Beförderungskosten anfallen, kann die Erstattung der Mehraufwendungen beantragt werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Aufwendungen bis zu 15,00 EUR pro Monat können für Mitgliedschaften in Vereinen oder Teilnahmen an Freizeiten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erstattet werden.
Die Zahlungen erfolgen direkt an die Leistungserbringer, Schulträger oder Veranstalter/Vereine.
Zuständigkeit
Referat 41 - Soziale Sonderaufgaben
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr