Leistungen in besonderen Wohnformen
Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist dem leistungsberechtigten Personenkreis eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die durch eine bestehende oder drohende Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Stellt eine ambulante Wohnform nicht oder nicht mehr die geeignete Hilfe dar, besteht die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung der Versorgung in einer besonderen Wohnform (Wohnheime für Menschen mit Behinderung). Diese Wohnform kann den die Stabilisierung der Persönlichkeit unterstützen, Zukunftsperspektiven schaffen und somit den individuellen Bedarf des behinderten Menschen sicherstellen.
Das Personal des Wohnheims erbringt meist alle Hilfen selbst. Im Rahmen der Bedarfsermittlung wird festgestellt, in welcher Wohnform der individuelle Bedarf sichergestellt werden kann.
Lebt ein behinderter Mensch in einer besonderen Wohnform kann dieser Leistungen des SGB IX und des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten. Die Bearbeitung aller in Betracht kommenden Hilfen übernimmt ein Sachbearbeiter.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sozialdienst
Teamleitung/ Sachbearbeiung
Sozialdienst
Sozialdienst
Sozialdienst
Sachbearbeitung
Sozialdienst
Sozialdienst
Sozialdienst
Sachbearbeitung