Leistungen in besonderen Wohnformen

Wohnheime für Menschen mit Behinderung

Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist dem leistungsberechtigten Personenkreis eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die durch eine bestehende oder drohende Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Stellt eine ambulante Wohnform nicht oder nicht mehr die geeignete Hilfe dar, besteht die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung der Versorgung in einer besonderen Wohnform (Wohnheime für Menschen mit Behinderung). Diese Wohnform kann den die Stabilisierung der Persönlichkeit unterstützen, Zukunftsperspektiven schaffen und somit den individuellen Bedarf des behinderten Menschen sicherstellen.

Das Personal des Wohnheims erbringt meist alle Hilfen selbst. Im Rahmen der Bedarfsermittlung wird festgestellt, in welcher Wohnform der individuelle Bedarf sichergestellt werden kann. 

Lebt ein behinderter Mensch in einer besonderen Wohnform kann dieser Leistungen des SGB IX und des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten. Die Bearbeitung aller in Betracht kommenden Hilfen übernimmt ein Sachbearbeiter. 

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bier, Rebecca

Sozialdienst

Burkard, Antonia

Teamleitung/ Sachbearbeiung

Frey, Esther

Sozialdienst

Gantner, Paul

Sozialdienst

Heinz, Andreas

Sozialdienst

Malkmus, Lea

Sachbearbeitung

Maurer, Marlena

Sozialdienst

Meurer, Sina

Sozialdienst

Nauth, Vanessa

Sozialdienst

Schäfer, Monique

Sachbearbeitung