Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Tagesstätten / Tagesförderstätten / tagesstrukturierende Maßnahmen
Leistungen zur Förderung und Erhaltung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sind Bestandteil der Leistungen zur sozialen Teilhabe. Wenn es aufgrund einer Behinderung nicht mehr möglich ist, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu arbeiten, aber der Wunsch besteht, dennoch aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, bieten sich drei Alternativen an:
Die Tagesstätte (für psychisch behinderte Menschen) dient der Stabilisierung der Menschen und der Hinführung der Menschen zu einer Beschäftigung.
Die Tagesförderstätte (für mehrfach körperlich und/oder geistig behinderte Menschen) dient der Tagesstrukturierung, Förderung, Betreuung und Pflege oftmals schwermehrfachbehinderter Menschen.
Die tagesstrukturierende Maßnahme dient ebenfalls der Strukturierung des Tagesablaufes sowie der Förderung künstlerischer, handwerklicher und sozialer Fähigkeiten.
Einkommen und Vermögen
Einkommen und Vermögen werden nur dann geprüft, wenn diese Maßnahme nicht mehr das Ziel hat, den betreffenden Menschen auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten.
Antrag
Es wird darum gebeten, vor Antragstellung den Sozialdienst anzurufen. Dieser steht gerne beratend zur Seite. Auch die Werkstatt bietet Menschen mit Behinderung ihre Hilfe an.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A, I-O
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben H, I
Sozialdienst
Zuständig für Buchstaben G, I-J, Ka-Ki
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben Kf-Kl, L
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für Buchstaben I, J,L, N, P, Q, R, T, V, Z
Sozialdienst
Zuständig für Buchstaben S, W, X
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben A, M
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für Buchstaben D, E, F, G, H
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben H-O, Z
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben N-Z
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben P-Z
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für die Buchstaben A, B, C, U
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für die Buchstaben: K, M, O, Y
Sozialdienst
Anmerkung: Zuständig für Buchstaben C, L, M, X
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A-H
Teamleitung/Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben I-Z
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben B-H
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A-G, Ka-Ke