Leistungen zur Mobilität für Menschen mit Behinderung
Fahrscheine / behindertengerechter Umbau des Fahrzeugs
Für Fahrten bei Freizeitaktivitäten und behindertengerechter Umbau an einem Auto. Diese Leistungen erhalten Menschen mit Behinderung denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist.
Hierunter fallen insbesondere Leistungen durch einen Beförderungsdienst. Dieser dient zur Teilhabe am sozialen Leben und kann u. a. eingesetzt werden für Spazier- und Besuchsfahrten, Teilnahme an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie Besorgungen des täglichen Lebens wie Einkaufen, Bankgeschäfte oder Behördengänge. Hierunter kann auch ein behindertengerechter Umbau an einem Auto fallen.
Ausgenommen sind die Personen, die über ein eigenes Fahrzeug verfügen. Dies gilt auch, wenn ein geeignetes Kfz von Familienangehörigen zur Verfügung steht.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A, I-O
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben H, I
Sozialdienst
Zuständig für Buchstaben G, I-J, Ka-Ki
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben Kf-Kl, L
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für Buchstaben I, J,L, N, P, Q, R, T, V, Z
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben A, M
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für Buchstaben D, E, F, G, H
Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben N-Z
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben P-Z
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für die Buchstaben A, B, C, U
Sozialdienst
Zuständig für Personen über 18 Jahren für die Buchstaben: K, M, O, Y
Sozialdienst
Anmerkung: Zuständig für Buchstaben C, L, M, X
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben B-H
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A-G, Ka-Ke