Mahnung
Mahnung als Erinnerung an noch ausstehende Forderungen
Eine Mahnung ist eine Aufforderung eines Gläubigers an seine Schuldner*innen. Sie verfolgt das Ziel, diese eindeutig und bestimmt daran zu erinnern, die ausstehenden öffentlich-rechtlichen Forderungen für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erhebt unterschiedliche Gebühren innerhalb ihrer Abteilungen/Referate für die jeweils erbrachte Leistung (öffentlich-rechtliche Forderungen). Diese Gebühren sind innerhalb eines bestimmten Zahlungszeitraums zu begleichen.
Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, kommen Schuldner*innen in Verzug und werden mittels Mahnung auf den ausstehenden Forderungsbetrag hingewiesen. Hierfür werden gesondert Gebühren erhoben (Mahngebühren und Säumniszuschläge), die je nach Forderungsbetrag prozentual berechnet werden. Die Zahlungsfrist nach einer Mahnung beträgt acht Tage.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Kassenleitung
Sachbearbeitung
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