Mahnung

Mahnung als Erinnerung an noch ausstehende Forderungen

Eine Mahnung ist eine Aufforderung eines Gläubigers an seine Schuldner*innen. Sie verfolgt das Ziel, diese eindeutig und bestimmt daran zu erinnern, die ausstehenden öffentlich-rechtlichen Forderungen für die erbrachte Leistung zu bezahlen.

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erhebt unterschiedliche Gebühren innerhalb ihrer Abteilungen/Referate für die jeweils erbrachte Leistung (öffentlich-rechtliche Forderungen). Diese Gebühren sind innerhalb eines bestimmten Zahlungszeitraums zu begleichen.

Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, kommen Schuldner*innen in Verzug und werden mittels Mahnung auf den ausstehenden Forderungsbetrag hingewiesen. Hierfür werden gesondert Gebühren erhoben (Mahngebühren und Säumniszuschläge), die je nach Forderungsbetrag prozentual berechnet werden. Die Zahlungsfrist nach einer Mahnung beträgt acht Tage.

Zuständigkeit

Referat 13 - Finanzwesen


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Brandt, Sigrun

Sachbearbeitung

Bösel, Nicolai

Sachbearbeitung

Ferber, Nicole

Sachbearbeitung

Piemonte, Lucia

Sachbearbeitung

Sosnowski, Manuela

Sachbearbeitung

Spang, Kevin

Sachbearbeitung