Meldung einer Tierseuche

Nachkommen der gesetzlichen Meldepflicht

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Tierseuchen oder ein entsprechender Verdacht über den Ausbruch einer Tierseuche sofort angezeigt werden. Dadurch sollen Seuchen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden können, damit sie sich nicht weiter ausbreiten. 

Nachrichten über entsprechende Beobachtungen im Landkreis Alzey-Worms sind an das Veterinäramt  sowie die Stadt Worms telefonisch oder per Email unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de zu richten. Die nachfolgend genannten Informationen sowie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und vollständige Adresse) sind mitzuteilen.

Wer muss eine Tierseuche bzw. einen Verdacht melden?
 

Nach dem Tiergesundheitsgesetz muss eine Tierseuche bzw. ein entsprechender Verdacht angezeigt werden, wenn die betreffende Person

  • Halter*in des Tieres ist (bzw. diese*n vertreten) oder

  • beruflich mit Tieren zu tun hat, beispielsweise

  • im Viehhandel oder Viehtransport beschäftigt

  • Hufschmied*in oder Klauenpfleger*in

  • Fischzüchter*in

  • Beschäftigte*r in der Jagd, Fischerei oder Schäferei

  • mit der Ausübung der Tierheilkunde beschäftigt

  • Leiter*in einer Untersuchungsstelle oder

  • eine Person ist, die Tiere künstlich besamt, deren Leistung prüft, Tiere kastriert oder die gewerbsmäßig schlachtet.

Rechtsgrundlage für die Anzeigepflicht bilden § 4 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)sowie die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV)

Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier zur Verfügung.

Was muss ich im Rahmen der Anzeige melden?
 

Bei der Anzeige werden entsprechend Angaben gemacht zu:

  • festgestellten Symptomen

  • Art, Anzahl, Standort und Haltungsform der Tiere (ggf. Besitzer*in)

  • nach Möglichkeit zur vermuteten Seuche

  • möglicherweise: Betroffene Nachbarbestände

  • bereits getroffenen Maßnahmen

  • Tierbewegungen, bspw. Zu- oder Verkauf

  • ggf. Haltung anderer Tierarten

Das Veterinäramt geht den Anzeigen entsprechend nach und ordnet die notwendigen tiergesundheitlichen Maßnahmen an.

Zuständigkeit

Referat 70 - Veterinäramt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Fecken-Knapp, Michael

Tiergesundheitsaufseher

Friesen, Katharina

Sachbearbeitung

Kohlheyer, Karoline

Sachbearbeitung

Labes, Anastasia

Sachbearbeitung

Lay, Michael

Abteilungsleitung

Rittscher, Natalie

Sachbearbeitung

Ruf, Daniela

Sachbearbeitung

Wie kann ich meine Tierhaltung anmelden?

Weitere Informationen finden Sie unter: Nutztiere anmelden

Ich möchte mit meinem Tier verreisen und benötige ein Gesundheitszeugnis

Weitere Informationen finden Sie unter: Reisen mit Tieren

Wie kann ich Tierkadaver melden/entsorgen?

Weitere Informationen finden Sie unter: Tierische Nebenprodukte (Felle, Häute, Tierkadaver)

Wie erreiche ich die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz?

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Burgenlandstr. 7
55543 Bad Kreuznach

0671-793812 (für Beitragsverfahren und Tierzahlmeldungen)
tsk(at)lwk-rlp.de

Woher bekomme ich die Ohrmarken zur Kennzeichnung meiner Tiere?

Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.

Riegelgrube 15-17
55543 Bad Kreuznach

0671 - 88 60 20
0671 - 67216
Team(at)LKV-RLP-SAAR.de