Meldung einer Tierseuche
Nachkommen der gesetzlichen Meldepflicht
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Tierseuchen oder ein entsprechender Verdacht über den Ausbruch einer Tierseuche sofort angezeigt werden. Dadurch sollen Seuchen rechtzeitig erkannt und bekämpft werden können, damit sie sich nicht weiter ausbreiten.
Nachrichten über entsprechende Beobachtungen im Landkreis Alzey-Worms sind an das Veterinäramt sowie die Stadt Worms telefonisch oder per Email unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de zu richten. Die nachfolgend genannten Informationen sowie Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und vollständige Adresse) sind mitzuteilen.
Wer muss eine Tierseuche bzw. einen Verdacht melden?
Nach dem Tiergesundheitsgesetz muss eine Tierseuche bzw. ein entsprechender Verdacht angezeigt werden, wenn die betreffende Person
Halter*in des Tieres ist (bzw. diese*n vertreten) oder
beruflich mit Tieren zu tun hat, beispielsweise
im Viehhandel oder Viehtransport beschäftigt
Hufschmied*in oder Klauenpfleger*in
Fischzüchter*in
Beschäftigte*r in der Jagd, Fischerei oder Schäferei
mit der Ausübung der Tierheilkunde beschäftigt
Leiter*in einer Untersuchungsstelle oder
eine Person ist, die Tiere künstlich besamt, deren Leistung prüft, Tiere kastriert oder die gewerbsmäßig schlachtet.
Rechtsgrundlage für die Anzeigepflicht bilden § 4 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)sowie die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV)
Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hier zur Verfügung.
Was muss ich im Rahmen der Anzeige melden?
Bei der Anzeige werden entsprechend Angaben gemacht zu:
festgestellten Symptomen
Art, Anzahl, Standort und Haltungsform der Tiere (ggf. Besitzer*in)
nach Möglichkeit zur vermuteten Seuche
möglicherweise: Betroffene Nachbarbestände
bereits getroffenen Maßnahmen
Tierbewegungen, bspw. Zu- oder Verkauf
ggf. Haltung anderer Tierarten
Das Veterinäramt geht den Anzeigen entsprechend nach und ordnet die notwendigen tiergesundheitlichen Maßnahmen an.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Tiergesundheitsaufseher
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
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Abteilungsleitung
Tierärztin
Sachbearbeitung
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Tierärztin