Meldung illegaler Müllablagerungen

Meldung einer Ablagerung von „wildem Müll“

Als “wilden Müll” bezeichnet man illegale Ablagerungen von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter, Container, Wertstoffhöfe usw. Sie sind oft in der freien Landschaft, in Wäldern, an Bachläufen oder an öffentlichen Plätzen zu finden.

Es handelt sich beispielsweise um Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Altreifen oder auch ganze Autowracks. Der wilde Müll kann durch Schadstoffe zu einer Gefährdung von Boden, Gewässern und Lebewesen führen, beeinträchtigt das Landschaftsbild und ruft unschöne Gerüche hervor.

Das Ablagern von “wildem Müll” ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar eine Straftat, dar.

Grundsätzlich sind Verursacher von Abfall selbst für dessen ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Jedoch treten immer wieder Fälle auf, in denen Unbekannte ihren Abfall rücksichtslos und vorsätzlich mitten in der Landschaft ablagern. Regelmäßig sieht man am Straßenrand Autoreifen, Sperrmüll oder alte Küchengeräte liegen. 

Wenn Ihnen eine solche Ablagerung von „wildem Müll“ aufgefallen ist, nehmen wir gerne Ihre Hinweise auf und kümmern uns um die ordnungsgemäße Entsorgung. Dabei sind folgende Angaben sehr hilfreich:

  • Fundstelle der Ablagerung (idealerweise mit Luftbild und/oder Flur und Parzellennummer)

  • Art des Mülls (z.B. Bauschutt, Hausmüll, Sperrmüll)

  • Menge des Mülls (ggf. Schätzung)

  • Hinweise auf den Verursacher (wie z.B. Adressmaterial oder Zeugen)

  • Datum der Beobachtung

  • Kontaktmöglichkeit bei Fragen

Am besten machen Sie ein Foto der Ablagerungsstelle und senden uns dieses ebenfalls zu. Zögern Sie nicht, uns unter den unten angegebenen Wegen zu kontaktieren. Die Anzeige einer illegalen Abfallablagerung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Nur mit Ihrer Mithilfe können wir den Abfall aus unserer Natur entfernen und nachhaltig für eine saubere Umwelt sorgen. Zur Anzeige können Sie gerne das unten angefügte Formular nutzen. 
 

Verfahren und Rechtslage
 

Sie können uns Ablagerungen auf öffentlichen wie auch auf privaten Flächen anzeigen. Auf öffentlichen Flächen entfernen wir die Müllablagerungen in der Regel unverzüglich bzw. geben die Entsorgung in Auftrag. Bei Ablagerungen auf privaten Flächen treten wir zunächst mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt.

Diesbezüglich ist ebenfalls wichtig, dass sich Grundstückseigentümer*innen auch um die Beseitigung solcher Abfälle auf ihrem Grundstück kümmern müssen, die gegen ihren Willen dort abgelagert wurden.

Verursacher*innen einer wilden Müllablagerung begehen eine Ordnungswidrigkeit, bei der Ablagerung von gefährlichen Abfällen sogar eine Straftat, die an die Kriminalpolizei weitergeleitet wird. In der Folge leiten wir ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren ein. Zudem stellen wir dem Verursacher die Entsorgungskosten in Rechnung.

Rechtsgrundlage unserer Handlungen ist regelmäßig das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Neumann, Felix

Sachbearbeitung

Wohin wende ich mich bei Fragen zu "normalem" Hausabfall, Abfuhrterminen, etc.?

Bei Fragen zu „normalem“ Haushaltsmüll, Abfuhrterminen, dem Wertstoffhof usw., also der gesamten ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall, steht Ihnen unser Abfallwirtschaftsbetrieb gerne zur Verfügung.