Meldung von Tierkadavern
Tierkadaver und weitere tierische Nebenprodukte
Tote Tiere wie Heimtiere, landwirtschaftliche Nutztiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung ordnungsgemäß entsorgt werden.
Fallwild, also Wildtiere, die bspw. bei einem Unfall verendet sind, stellen ausnahmsweise nur dann ein tierisches Nebenprodukt dar, wenn ein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht. Für weitere Informationen rund um das Thema Fallwild lesen Sie bitte den Leitfaden zur Beseitigung von Fallwild.
Tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile, z. B. aus Schlachtungen, müssen einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wer über ein eigenes Grundstück verfügt und dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, darf das Heimtier auch auf dem eigenen Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Im Übrigen ist es möglich, sich in Fragen der Tierkörperentsorgung auch an die Tierkörperbeseitigungsanstalt der Firma SecAnim (Beliehene) in Rivenich zu wenden, welche zentral für die Abholung und Entsorgung verendeter landwirtschaftlicher Nutztiere in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Gegen Zahlung einer Gebühr können aber auch verstorbene Haustiere dorthin verbracht werden. Eine direkte Kontaktaufnahme ist dann nötig:
SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Rivenich
Am Orschbach 2
DE-54518 Rivenich
06508 9143 0
06508 9143 32
rivenich(at)secanim.de
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr