Mittagsverpflegung

Angebot für Schüler*innen

Der Landkreis Alzey-Worms ist Träger von neun Ganztagsschulen und insoweit verpflichtet, den Ganztagsschüler*innen an den Ganztagsschultagen ein Mittagessen anzubieten. Dabei ist das gemeinsame Essen Teil des pädagogischen Konzeptes und soll gesunde Essgewohnheiten bei den Schüler*innen fördern.

Nähere Informationen zu der Mittagsverpflegung, der Bestellung und Bezahlung erhalten die Eltern nach Anmeldung ihres Kindes an der Ganztagsschule direkt von der jeweiligen Schule bzw. von dem zuständigen Caterer.

An einer Ganztagsschule in Angebotsform wird ein warmes Mittagessen an vier Tagen/Woche (montags bis donnerstags) und an der Ganztagsschule in verpflichtender Form an fünf Tagen/Woche (montags bis freitags) angeboten. Die Schüler*innen essen gemeinschaftlich in der Schulmensa. Grundsätzlich besteht täglich eine Auswahl an zwei verschiedenen Gerichten, dabei ist ein Gericht immer vegetarisch.

Die Verpflegung erfolgt auf der Grundlage der „Qualitätsstandards für die Schülerverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt in allen Küchen der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises durch die Erhitzung von vorgegarten gekühlten oder tiefgekühlten Speisen. Zu jedem Essen werden ein Nachtisch oder Obst sowie ein Getränk (Wasser oder Tee) angeboten. Die Speisepläne werden vom Caterer in Abstimmung mit der jeweiligen Schule erstellt.

Die Bestellung der Mittagessen erfolgt über ein Online-Bestellprogramm des jeweiligen Caterers im Internet. Die Auswahl der Menüs kann bereits drei bis vier Wochen vorher vorgenommen werden und muss rechtzeitig getätigt werden. (Ausnahmen: Bei der Löwenschule Alzey, Volkerschule Alzey und Wonnegauschule Osthofen erfolgt die Bestellung über die Klassenleitung/Schule). 

Der Kostenanteil für die Eltern liegt derzeit bei 3,80 Euro je Mittagessen (Stand 01.01.2023). Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 oder § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Nach Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides des zuständigen Jobcenters oder des zuständigen Sozialamtes bei der Schulabteilung der Kreisverwaltung, ist die Teilnahme am Mittagessen kostenfrei.

Die Abrechnung der Kostenbeiträge erfolgt je nach Schule

  • entweder direkt über ein Online-Abrechnungsprogramm 

  • oder über die Schulabteilung der Kreisverwaltung.

Zuständigkeit

Referat 21 - Schulverwaltung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Berwig, Tina

Sachbearbeitung

Deibert, Karin

Sachbearbeitung