Modulkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis)

Digitale Übermittlung an das Kraftfahrtbundesamt

Die Ausstellung von Qualifizierungsnachweisen in Papierform ist bis 02.12.2022 zulässig. Dann melden die Ausbildungsstätten den Qualifizierungsnachweis digital an das Kraftfahrtbundesamt und sind für die Fahrerlaubnisbehörden abrufbar. 

Voraussetzungen
 

Hauptwohnsitz muss im Landkreis Alzey Worms sein

  • Erstmalige Ausstellung

  • Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung, Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)

  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)

  • Ausstellung zusätzlicher Unternehmenskarten

Gültigkeit fünf Jahre (nach Ablauf – Neuausstellung einer Folgekarte)

Benötigte Unterlagen
 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)

  • 1 Aktuelles biometrisches Passbild

  • Qualifizierungsnachweis (falls dieser in Papierformat vorliegt)

  • Modulkarte (falls vorhanden)

 

 

 

Ansprechpersonen

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe