Modulkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis)

Digitale Übermittlung an das Kraftfahrtbundesamt

Die Ausstellung von Qualifizierungsnachweisen in Papierform ist bis 02.12.2022 zulässig. Dann melden die Ausbildungsstätten den Qualifizierungsnachweis digital an das Kraftfahrtbundesamt und sind für die Fahrerlaubnisbehörden abrufbar. 

Voraussetzungen
 

Hauptwohnsitz muss im Landkreis Alzey Worms sein

  • Erstmalige Ausstellung

  • Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung, Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)

  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)

  • Ausstellung zusätzlicher Unternehmenskarten

Gültigkeit fünf Jahre (nach Ablauf – Neuausstellung einer Folgekarte)

Benötigte Unterlagen
 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)

  • 1 Aktuelles biometrisches Passbild

  • Qualifizierungsnachweis (falls dieser in Papierformat vorliegt)

  • Modulkarte (falls vorhanden)

 

 

 

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Martens, Renate

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schapfel, Florian

Sachbearbeitung

Schwarz, Steffanie

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe