Modulkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis)
Digitale Übermittlung an das Kraftfahrtbundesamt
Die Ausstellung von Qualifizierungsnachweisen in Papierform ist bis 02.12.2022 zulässig. Dann melden die Ausbildungsstätten den Qualifizierungsnachweis digital an das Kraftfahrtbundesamt und sind für die Fahrerlaubnisbehörden abrufbar.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz muss im Landkreis Alzey Worms sein
Erstmalige Ausstellung
Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung, Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)
Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)
Ausstellung zusätzlicher Unternehmenskarten
Gültigkeit fünf Jahre (nach Ablauf – Neuausstellung einer Folgekarte)
Benötigte Unterlagen
gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
1 Aktuelles biometrisches Passbild
Qualifizierungsnachweis (falls dieser in Papierformat vorliegt)
Modulkarte (falls vorhanden)
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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