Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung (gerichtlich oder behördlich) oder nach dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis
Neuerteilung
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen? Sie haben auf die Fahrerlaubnis verzichtet? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen?
Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen!
Die Beantragung einer Neuerteilung ist individuell. Aus diesem Grunde ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung und Beantragung unbedingt erforderlich. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail oder direkt bei den Sachbearbeitungen.
Die Zuständigkeit wird nach Buchstaben aufgeteilt.
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Teamleitung