Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung (gerichtlich oder behördlich) oder nach dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Neuerteilung

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen? Sie haben auf die Fahrerlaubnis verzichtet? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen?

Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen!

Die Beantragung einer Neuerteilung ist individuell. Aus diesem Grunde ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung und Beantragung unbedingt erforderlich. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail oder direkt bei den Sachbearbeitungen.

Die Zuständigkeit wird nach Buchstaben aufgeteilt.

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Online-Termin­vergabe