Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung (gerichtlich oder behördlich) oder nach dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Neuerteilung

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen? Sie haben auf die Fahrerlaubnis verzichtet? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen?

Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen!

Die Beantragung einer Neuerteilung ist individuell. Aus diesem Grunde ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung und Beantragung unbedingt erforderlich. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin per Mail oder direkt bei den Sachbearbeitungen.

Die Zuständigkeit wird nach Buchstaben aufgeteilt.

Ansprechpersonen

Hofmann, Nina

Sachbearbeitung

Hutflies, Angelika

Fachliche Teamleitung Entzug und Neuerteilung
Zuständig für Buchstaben M-Z

Schapfel, Florian

Sachbearbeitung
Buchstaben A-L

Online-Termin­vergabe