Nutztiere anmelden (z.B. Hühner, Pferde, Bienen, Schweine)
Die Haltung bestimmter Tierarten muss der zuständigen Behörde angezeigt werden
Die Haltung bestimmter Tierarten im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms ist beim Veterinäramt aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften anzuzeigen – auch, wenn es sich um Hobbyhaltungen handelt. Die Anzeige sollte vor Aufnahme der Tierhaltung erfolgen.
Dies können Sie bequem digital erledigen, indem Sie das Formblatt „Anzeige einer Nutztierhaltung“ aus dem Bereich Downloads ausgefüllt an veterinaeramt(at)alzey-worms.de senden.
Wichtig: Im Fall einer Schweinehaltung setzten Sie sich bitte vor Anzeige der Tierhaltung mit uns in Verbindung – die Freilandhaltung von Schweinen (auch Minipigs) ist nur mit einer Genehmigung gestattet!
Anzeigepflichtige Tierarten
Die Haltung von folgenden Tieren muss der zuständigen Behörde angezeigt werden:
Rinder
Schweine (auch Minipigs)
Schafe
Ziegen
Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Zebra)
Hühner
Enten
Gänse
Fasane
Perlhühner
Rebhühner
Tauben
Truthühner
Wachteln
Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
andere Klauentiere
Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Zehnfußkrebsen etc.)
Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer. Für die Meldung Ihrer Tiere fallen keine Gebühren an.
Die Meldung der verschiedenen Tierarten ist gesetzlich vorgeschrieben in:
§ 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
§ 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
§ 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Bei der Haltung von
Rindern,
Schweinen,
Schafen,
Ziegen,
Pferden und
Bienenvölkern
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tsk-rlp.de oder 0671/793-1212.
Ohrmarken zur Kennzeichnung von Nutztieren
Die vorgeschriebenen Ohrmarken zur Kennzeichnung von Nutztieren erhalten Sie beim
Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.
0671 - 88 60 20
0671 - 67216
Team(at)LKV-RLP-SAAR.de
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Tiergesundheitsaufseher
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Tierärztin
Sachbearbeitung
Tierärztin