Nutztiere anmelden (z.B. Hühner, Pferde, Bienen, Schweine)

Die Haltung bestimmter Tierarten muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Die Haltung bestimmter Tierarten im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms ist beim Veterinäramt aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften anzuzeigen – auch, wenn es sich um Hobbyhaltungen handelt. Die Anzeige sollte vor Aufnahme der Tierhaltung erfolgen.

Dies können Sie bequem digital erledigen, indem Sie das Formblatt „Anzeige einer Nutztierhaltung“ aus dem Bereich Downloads ausgefüllt an veterinaeramt(at)alzey-worms.de senden.

Wichtig: Im Fall einer Schweinehaltung setzten Sie sich bitte vor Anzeige der Tierhaltung mit uns in Verbindung – die Freilandhaltung von Schweinen (auch Minipigs) ist nur mit einer Genehmigung gestattet!

Anzeigepflichtige Tierarten
 

Die Haltung von folgenden Tieren muss der zuständigen Behörde angezeigt werden:

  • Rinder

  • Schweine (auch Minipigs)

  • Schafe

  • Ziegen

  • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Zebra)

  • Hühner

  • Enten

  • Gänse

  • Fasane

  • Perlhühner

  • Rebhühner

  • Tauben

  • Truthühner

  • Wachteln

  • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)

  • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)

  • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)

  • andere Klauentiere

  • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Zehnfußkrebsen etc.)

  • Bienen und Hummeln

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer. Für die Meldung Ihrer Tiere fallen keine Gebühren an.

Die Meldung der verschiedenen Tierarten ist gesetzlich vorgeschrieben in: 

  • § 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

  • § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)

  • § 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)


Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz


Bei der Haltung von

  • Rindern,

  • Schweinen,

  • Schafen,

  • Ziegen,

  • Pferden und

  • Bienenvölkern

besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tsk-rlp.de oder 0671/793-1212.

Ohrmarken zur Kennzeichnung von Nutztieren

Die vorgeschriebenen Ohrmarken zur Kennzeichnung von Nutztieren erhalten Sie beim

Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.
0671 - 88 60 20
0671 - 67216
Team(at)LKV-RLP-SAAR.de 

 

Zuständigkeit

Referat 70 - Veterinäramt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Fecken-Knapp, Michael

Tiergesundheitsaufseher

Friesen, Katharina

Sachbearbeitung

Labes, Anastasia

Sachbearbeitung

Lay, Michael

Abteilungsleitung

Rittscher, Natalie

Sachbearbeitung

Wofür benötige ich die Registriernummer/Betriebsstättennummer?

Diese benötigen Sie bspw., wenn Tiere ge- oder verkauft werden, wenn sich der Standort der Tiere ändert, für den Bezug von Impfstoffen oder für Reisen mit Ihrem Nutztier.

Kostet die Anmeldung meiner Tiere etwas?

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms bearbeitet die Anmeldung von Nutztierhaltungen kostenfrei.