Nutzung von Erdwärme
Allgemeine Informationen
Die Nutzung von Erdwärme für Warmwasser, Heizung und zur passiven Kühlung gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Wer darüber nachdenkt, eine Anlage zur Nutzung von Erdwärme auf seinem Grundstück zu errichten, dem wird empfohlen, sich im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms in Verbindung zu setzen. Neben der Beratung erhalten die Bauherren weitere Informationen zu den verschiedenen Verfahren der Erdwärmenutzung und deren Zulässigkeit. Grundsätzlich ist die Nutzung von Erdwärme erlaubnispflichtig.
Neben der Nutzung oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden stehen noch weitere Verfahren der Erdwärmenutzung wie Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe und Wasser-Wasser-Wärmepumpen zur Verfügung.
Anlagen zur Nutzung von Erdwärme sind innerhalb oder am Rand von Hangrutschgebieten, Altstandorten bzw. im Bereich von Grundwasser-/Bodenverunreinigungen und Wasserschutzgebieten Zone III im Regelfall nicht zulassungsfähig. Mit zusätzlichen Anforderungen ist in Wasserschutzgebieten Zone III b zu rechnen.
Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Erdwärmesonden
Für den Bau sowie den Betrieb von Erdwärmesondenanlagen ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Erdwärmesonden werden in einer Tiefe von wenigen Metern bis über hundert Meter installiert und gewinnen Energie, indem als geschlossenes System in einem Sondenkreislauf eine Wärmeträgerflüssigkeit durch den Untergrund geleitet wird, um die darin gespeicherte Wärme aufzunehmen. Dabei ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Grundwasser unerlässlich.
Nähere Informationen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden, finden Sie auf der Website des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz. Dort können Sie Online-Karten, den Leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie, die Mindestanforderungen zum Bau von Erdwärmesonden und die Arbeitshilfe für die Erstellung von Planungsgrundlagen für die Nutzung von Erdwärmekollektoren und zur Wärmeleitfähigkeit des Bodens einsehen.
Im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren wird immer die Obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz) beteiligt, ggf. werden weitere Fachbehörden wie das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
oder das Landesamt für Umwelt hinzugezogen. Für das wasserrechtliche Verfahren ist ausreichend Zeit einzuplanen. Anträge sollten daher frühzeitig vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen eingereicht werden.
Gemäß § 103 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) sind die für die Entscheidung der Behörde erforderlichen Pläne und Unterlagen von einer fachkundigen Person zu erstellen, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführten Liste oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist (Fachbereich 7.8 bzw. Fachbereich 2 (beinhaltet FB 7.8)).
Mit den Ausführungsarbeiten sind ausschließlich qualifizierte Bohrunternehmen zu beauftragen (Hinweise dazu im DVGW - Arbeitsblatt W 120-2). Vom DVGW zertifizierte und überwachte Bohr- und Brunnenbauunternehmen finden Sie z. B. unter: https://www.dvgw-cert.com/ und https://www.bdbohr.de/unternehmen/verzeichnis-dvgw-w120.html.
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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