Pflegestrukturplanung

Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebote

Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung pflegerischer Angebote (LPflegeASG) wurde 2005 in Rheinland-Pfalz verabschiedet, um die kommunale Pflegestrukturplanung gesetzlich zu verankern.

Kommunale Pflegestrukturplanung
 

Die Kommunen sind gemäß dem LPflegeASG dazu verpflichtet, die pflegerische Angebotsstruktur kontinuierlich zu sichern und weiterzuentwickeln. Hierzu werden Pflegestrukturpläne für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung erstellt und regelmäßig aktualisiert.

Ziel ist es, den Bestand an vorhandenen Versorgungsangeboten zu erfassen und zu überprüfen, ob diese sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichend und wirtschaftlich sind. Basierend auf diesen Ergebnissen werden erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur vorgeschlagen.

Die Regionalen Pflegekonferenzen, in denen Pflegeanbieter und weitere Netzwerkpartner vertreten sind, dienen dazu, die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen zu ermitteln und nach geeigneten Versorgungsmöglichkeiten zu suchen.

Ansprechpersonen

Malkmus, Lea

Sachbearbeitung
Zuständig für Buchstaben N-Z

Maurer, Andrea

Abteilungsleitung