Punktesystem
Fahreignungsbewertungssystem
Zum 1. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister mit dem Fahreignungsbewertungssystem. Dort werden jetzt nur noch Zuwiderhandlungen eingetragen, welche Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben (1-3 Punkte statt bisher 1-7 Punkte).
Das neue Punktesystem ist folgendermaßen gestaffelt:
Vormerkung (1-3 Punkte)
Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt.
Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.
Ermahnung (4-5 Punkte)
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.
Verwarnung (6-7 Punkte)
Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Punkte können durch die die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden.
Pflichtseminare gibt es nicht mehr.
Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr