Ratenzahlung

Gewährung einer Ratenzahlung

Die Gewährung von einer Zahlungserleichterung, hier Ratenzahlung, setzt gemäß §23 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) voraus, dass die Einziehung der Forderungen für die Schuldner*innen eine erhebliche Härte bedeuten würde.

Haben die Schuldner*innen nicht die finanziellen Mittel, um die Gesamtforderung zu begleichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu stellen. Mittels Sichtung von Nachweisen über die derzeitige finanzielle Situation der Schuldner*innen (z.B. Einkommensnachweise, aktuelle Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheide, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Nachweise über weitere Verbindlichkeiten, Mietvertrag, etc.) verschafft sich das Finanzreferat einen konkreten Überblick und entscheidet über jeden Sachverhalt individuell.

Für die Laufzeit einer Ratenzahlungsvereinbarung fallen je angefangenen Monat drei Prozent Stundungszinsen an.

Zuständigkeit

Referat 13 - Finanzwesen


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bösel, Nicolai

Sachbearbeitung

Spang, Kevin

Sachbearbeitung

Wagner, Sandra

Sachbearbeitung