Ratenzahlung
Gewährung einer Ratenzahlung
Die Gewährung von einer Zahlungserleichterung, hier Ratenzahlung, setzt gemäß §23 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) voraus, dass die Einziehung der Forderungen für die Schuldner*innen eine erhebliche Härte bedeuten würde.
Haben die Schuldner*innen nicht die finanziellen Mittel, um die Gesamtforderung zu begleichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu stellen. Mittels Sichtung von Nachweisen über die derzeitige finanzielle Situation der Schuldner*innen (z.B. Einkommensnachweise, aktuelle Arbeitslosengeld- oder Sozialhilfebescheide, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Nachweise über weitere Verbindlichkeiten, Mietvertrag, etc.) verschafft sich das Finanzreferat einen konkreten Überblick und entscheidet über jeden Sachverhalt individuell.
Für die Laufzeit einer Ratenzahlungsvereinbarung fallen je angefangenen Monat drei Prozent Stundungszinsen an.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Kassenleitung
Sachbearbeitung
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