Rote Kennzeichen für Händler
Rote Dauerkennzeichen
Das rote Kennzeichen (beginnend mit AZ-06…) für Werkstätten und Autohändler wird für Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten nur für zuverlässige Personen ausgegeben. ACHTUNG: die rote Nummer darf nicht von Privatpersonen genutzt werden.
Es empfiehlt sich. vor Beantragung die Kfz-Zulassungsbehörde zu kontaktieren sowie sich im Vorfeld über die Kosten und Vorgaben bei der Versicherung zu informieren.
Bei Beantragung der roten Kennzeichen werden folgende Unterlagen benötigt:
Aktuelles Führungszeugnis (bei Ihrer Stadt oder VG vorher beantragen)
Personalausweis oder Reisepass (ggf. des Geschäftsführers)
Aktuelle Registerauskunft des Punkteregisters (kann bei der Zulassungsstelle erfolgen)
Gewerbeanmeldung (ggf. Eintrag des Handelsregisters)
Spezielle eVB-Nummer der Versicherung für Händlerkennzeichen
Für das Rote Dauerkennzeichen wird vom Zoll eine Pauschalsteuer erhoben. Die roten Kennzeichen sind bei unserer Behörde für eine Dauer von einem Jahr befristet gültig. Die Verlängerung muss jeweils vor Ablauf des Jahres unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes, des Fahrtenbuches und einer neuen eVB-Nummer der Versicherung beantragt werden. Bei dieser Gelegenheit findet auch eine Überprüfung über die Führung des Fahrzeugscheinheftes sowie des Fahrtenbuches statt.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
Sachbearbeitung
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