Rotes Kennzeichen für Oldtimer

Meist für Oldtimer-Sammler interessant

Das rote Oldtimerkennzeichen (beginnend mit AZ-07 …) ist meist für Halter interessant, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese in der Regel nur für die Fahrten zu Oldtimertreffen und ab und zu eine Bewegungsfahrt benutzen. Nicht für die tägliche Nutzung.

Es wird darum gebeten, sich vorab bei der Versicherung über die Prämie zu roten Oldtimerkennzeichen zu informieren.

Voraussetzung für die Zuteilung der Kennzeichen 
 

  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (bei der Stadt oder VG beantragen)

  • Spezielle eVB-Nummer der Versicherung

  • Jeweils eine Abnahme nach §23 StVZO für alle Fahrzeuge (Oldtimerabnahme)

  • Mindestalter der Fahrzeuge von 30 Jahren (ab Erstzulassung)

  • Fahrzeuge müssen weitestgehend dem originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

  • Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Für das rote Oldtimerkennzeichen wird vom Zoll eine Pauschlasteuer erhoben. Die Fahrzeuge werden in ein Fahrzeugscheinheft (oder Karte) eingetragen – nur diese Fahrzeuge dürfen dann bewegt werden. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen.

Grundsätzlich gelten diese Kennzeichen nur in Deutschland – ob ein anderes Land diese Kennzeichen anerkennt, bitte in Eigenregie im Ausland prüfen

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Heckler, Monika

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

Müller, Gabriele

Sachbearbeitung

Ruppert, Anette

Sachbearbeitung

Wilhelm, Ilona

Sachbearbeitung

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