Rotes Kennzeichen für Oldtimer
Meist für Oldtimer-Sammler interessant
Das rote Oldtimerkennzeichen (beginnend mit AZ-07 …) ist meist für Halter interessant, die mehrere Fahrzeuge besitzen und diese in der Regel nur für die Fahrten zu Oldtimertreffen und ab und zu eine Bewegungsfahrt benutzen. Nicht für die tägliche Nutzung.
Es wird darum gebeten, sich vorab bei der Versicherung über die Prämie zu roten Oldtimerkennzeichen zu informieren.
Voraussetzung für die Zuteilung der Kennzeichen
Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (bei der Stadt oder VG beantragen)
Spezielle eVB-Nummer der Versicherung
Jeweils eine Abnahme nach §23 StVZO für alle Fahrzeuge (Oldtimerabnahme)
Mindestalter der Fahrzeuge von 30 Jahren (ab Erstzulassung)
Fahrzeuge müssen weitestgehend dem originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Für das rote Oldtimerkennzeichen wird vom Zoll eine Pauschlasteuer erhoben. Die Fahrzeuge werden in ein Fahrzeugscheinheft (oder Karte) eingetragen – nur diese Fahrzeuge dürfen dann bewegt werden. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Grundsätzlich gelten diese Kennzeichen nur in Deutschland – ob ein anderes Land diese Kennzeichen anerkennt, bitte in Eigenregie im Ausland prüfen
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