Rückkehrmanagement
Geförderte freiwillige Ausreise
Ist ein Verbleib in Deutschland durch ausländerrechtliche Entscheidungen definitiv nicht möglich, muss die betreffende Person die Bundesrepublik verlassen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich einer humanitären Flüchtlingspolitik verpflichtet. Die freiwillige Ausreise hat immer Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung, also der Abschiebung. Dies schreibt auch die EU-Rückführungsrichtlinie vor. Die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz sind durch das Integrationsministerium dafür sensibilisiert worden. Im Sinne der Humanität ist eine freiwillige Ausreise immer die bessere Lösung. Darüber hinaus sind freiwillige Ausreisen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler günstiger als Abschiebungen. Die Landesregierung fördert die freiwilligen Ausreisen durch die „Landesinitiative Rückkehr“, damit die Ausländerbehörden der Kommunen in Rheinland-Pfalz noch mehr Menschen aktiv beraten, auf die negativen Folgen einer Abschiebung hinzuweisen und von einer freiwillige Ausreise zu überzeugen.
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Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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