Sachkundenachweis für Trichinenprobenahme bei Wildschweinen erwerben

Verfahren zur eigenständigen Probenentnahme

Damit Jagdausübungsberechtigte eigenständig Proben für die amtliche Trichinenschau bei erlegtem Wild entnehmen können, müssen sie über die entsprechende Sachkunde verfügen und beim Veterinäramt registriert sein.

Kostenpflichtige Sachkundeschulungen finden bedarfsgerecht in Absprache mit den Jagdverbänden oder über eine Veterinärbehörde statt. 

Wer Interesse an einer Sachkundeschulung hat, kann sich jederzeit unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de an die Kreisverwaltung wenden. 

Wer jagdausübungsberechtigt ist, ist zur Anmeldung einer Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen und Dachsen verpflichtet. Hierfür werden Wildursprungsscheine des Veterinäramtes benötigt (weitere Informationen unter Wildursprungsscheine bestellen).

Um die Proben für die Trichinenuntersuchung selbst vor Ort im Revier entnehmen zu dürfen, muss eine Registrierung beim Veterinäramt erfolgen und eine Schulungsnachweis-Nummer beantragt werden. Diese ist dann zukünftig auf den eingereichten Wildursprungsscheinen anzugeben. Hierfür ist der Sachkundenachweis bzw. eine erfolgte anerkannte Sachkundeschulung Voraussetzung. Die reine Registrierung (ohne Schulung) ist kostenfrei.

Stellvertretend kann die Probe auch von einer anderen, sachkundigen und registrierten Person entnommen werden oder das erlegte Wild muss zur amtlichen Fleischuntersuchung beim Veterinäramt angemeldet werden.

Ansprechpersonen

Ich habe meine Sachkundeschulung bereits anderweitig absolviert, bspw. im Rahmen des Erwerbs des Jagdscheins – gilt diese auch automatisch im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramtes Alzey-Worms?

Sofern Sie von einer Behörde geschult wurden, wird diese Schulung durch uns anerkannt. Dennoch ist die Registrierung beim Landkreis Alzey-Worms (unter Vorlage des bereits erworbenen Sachkundenachweises) zwingend erforderlich.

Ich möchte bald an einer Sachkundeschulung teilnehmen, bin aber bereits als Jäger*in aktiv – wie kann ich die Zwischenzeit „überbrücken“?

In der Zwischenzeit kann die Probenentnahme auch durch eine anderweitige sachkundige und registrierte Person durchgeführt werden oder das erlegte Wild ist zur amtlichen Fleischuntersuchung beim Veterinäramt anzumelden (Kosten pro Wildschwein derzeit 24,52 €).