Saisonkennzeichen beantragen

Voraussetzung ist eine entsprechende eVB-Nummer

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens wird für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchsten 11 Monate) zugeteilt.

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Möchten Sie ein Kfz nur zu bestimmten Zeiten im Jahr nutzen, können Sie es mit einem Saisonkennzeichen zulassen. Hier bestimmen Sie selbst den Zulassungszeitraum – es sind mindestens zwei und höchstens elf Monate möglich. Der festgelegte sogenannte Betriebszeitraum wird rechts auf dem Kennzeichen vermerkt. Versicherungskosten und Steuern fallen bei Saisonkennzeichen nur für den genutzten Zeitraum an. Außerdem entfallen die regelmäßigen An- und Abmeldegebühren bei der Zulassungsstelle.

Ein Saisonkennzeichen kann lohnen, wenn man nur ein paar Monate im Jahr mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Voraussetzung ist, dass für den Rest des Jahres eine private Garage oder ein Privatgrundstück vorhanden ist, wo z.B. das Cabrio, Motorrad oder Wohnwagen stehen kann. Es darf außerhalb des Betriebszeitraums nicht im öffentlichen Straßenverkehr geparkt sein.

Ein Auto mit Saisonkennzeichen darf in der Ruhephase auch nicht zur Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.) gefahren werden. Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, muss das Fahrzeug im ersten Monat nach der Betriebspause zur HU.

Saisonkennzeichen sind auch entsprechend im Ausland gültig.

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Heckler, Monika

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

Ruppert, Anette

Sachbearbeitung

Wilhelm, Ilona

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe