Schulbuchausleihe gegen Gebühr oder kostenfrei
Finanzielle Entlastung bei der Anschaffung von Lernmitteln
Für Schüler*innen, die eine allgemeinbildende Schule, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen, ist es in Rheinland-Pfalz seit 2010 möglich, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Hierdurch sollen Familien bei der Anschaffung von Lernmitteln finanziell entlastet werden.
Man unterscheidet zwischen der unentgeltlichen (kostenlosen) Ausleihe und der entgeltlichen Ausleihe (Ausleihe gegen Gebühr). Die Ausleihe erfolgt ausschließlich im „Buchpaket“; die Ausleihe einzelner Bücher ist nicht möglich.
Zuständigkeit der Kreisverwaltung
Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Alzey-Worms als zuständiger Schulträger die Schulbuchausleihe:
Berufsbildende Schule Alzey
Elisabeth-Langgässer-Gymnasium Alzey
Gymnasium am Römerkastell Alzey
Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule Alzey
Realschule plus Am Alten Schloss Gau-Odernheim
Erich-Kästner-Realschule plus Wörrstadt
Rheingrafenschule Wörrstadt
Georg-Forster-Gesamtschule Wörrstadt
Integrierte Gesamtschule Osthofen
Die unentgeltliche (kostenlose) Schulbuchausleihe/Lernmittelfreiheit
Eltern bzw. Sorgeberechtigte sowie volljährige Schuler*innen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können auf Antrag alle Schulbücher einschließlich Atlanten, Bibeln und Duden kostenlos ausleihen. Darüber hinaus werden ihnen die notwendigen Arbeits- und Übungshefte kostenlos übereignet. Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben Schüler*innen, wenn im Haushalt bestimmte Einkommens-grenzen nicht überschritten werden.
Das Antragsverfahren:
Die unentgeltliche Ausleihe muss beim Schulträger beantragt werden. Die Eltern erhalten hierzu über die Schulen Mitte Januar die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform sowie ein ausführliches Informationsblatt. Zusätzlich kann der Antrag auch im Bereich Downloads „Antrag auf Lernmittelfreiheit“ aufgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Die Antragsstellung muss bis jeweils zum 15. März bei dem zuständigen Schulträger erfolgen. Der Antrag ist in der jeweiligen Schule im Sekretariat abzugeben oder per Post an die Kreisverwaltung Alzey-Worms zu senden. Eine Bestätigung des Schulbesuches durch die Schule ist nicht erforderlich. Mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformular müssen auch alle Belege über das maßgebliche Einkommen vorgelegt werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann.
Nähere Informationen sind im Download Bereich unter „Merkblatt: Antrag Lernmittelfreiheit“ zu finden. Hier finden Sie auch nähere Hinweise, was als Einkommen gilt und wie hoch die Einkommensgrenzen sind.
Der Schulträger prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Bewilligung. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid, dass sie an der kostenlosen Schulbuchausleihe teilnehmen. In diesem Fall muss lediglich das Schulbuchpaket am Ende der Sommerferien bzw. am Anfang des neuen Schuljahres an der jeweiligen Ausgabestelle abgeholt werden. Für den Fall, dass der Antrag (z.B. wegen zu hohen Einkommens) abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung für die entgeltliche Ausleihe vorzunehmen.
Die entgeltliche Ausleihe (Ausleihe gegen Gebühr)
Unabhängig vom Einkommen können gegen eine geringe Gebühr die Schulbücher im Paket ausgeliehen werden. Von der entgeltlichen Ausleihe ausgenommen sind Atlanten, Bibeln und Duden sowie die notwendigen Arbeits- und Übungshefte.
Das Anmeldeverfahren:
Für die Ausleihe gegen Gebühr muss online eine Anmeldung im Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz www.LMF-online.rlp.de erfolgen. Hierzu erhalten die Eltern Mitte/Ende Mai von der Schule ein Informationsschreiben mit einer persönlichen Zugangskennung. Die Anmeldung kann nur in einem vom Land festgelegten Zeitfenster vorgenommen werden.
Damit eine Teilnahme möglich wird, muss zwingend bei der Anmeldung die Bankverbindung im Internetportal eingegeben werden, da die Leihgebühr vom Schulträger zum 01. November abgebucht wird. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Betrag zu diesem Zeitpunkt von dem Konto abgebucht werden kann, damit keine Kosten (Rücklastgebühren) entstehen.
Im Downloadbereich steht eine „Anleitung zur Bestellung im Internetportal“ zur Verfügung. Hier wird Schritt für Schritt der Bestellvorgang erklärt.
Die Servicestelle:
Sollte Hilfe bei der Anmeldung gewünscht werden, so besteht die Möglichkeit, sich direkt telefonisch an die zuständigen Mitarbeitenden bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu wenden. Sollte eine persönliche Vorsprache unausweichlich sein, so ist vorher telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Nähere Informationen sowie die zu beachtenden Termine im aktuellen Schuljahr zu der entgeltlichen Ausleihe sind im Download-Bereich zu finden unter „Informationen zur entgeltlichen Schulbuchausleihe“.
Die Ausgabe der Schulbuchpakete
Für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms sind zentrale „Verpackungs- und Ausgabestellen“ eingerichtet. Dort werden die Schulbücher etikettiert, inventarisiert und zu Schulbuchpaketen zusammengestellt. Damit gewährleistet ist, dass alle Schüler*innen am ersten Schultag ihre Schulbücher besitzen, stehen die Schulbuchpakete zur Abholung bereits in der letzten Sommerferienwoche bereit.
Die Ausgabestellen:
Die Schulbuchpakete können an folgenden Ausgabestellen abgeholt werden:
In den Räumen der Pavillons der Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule Alzey:
Schulbuchpakete des Elisabeth-Langgässer-Gymnasiums Alzey
des Gymnasiums am Römerkastell Alzey
der Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule Alzey
In den Räumen des Schulzentrums Wörrstadt:
Schulbuchpakete der Erich-Kästner-Realschule plus Wörrstadt
der Georg-Forster-Gesamtschule Wörrstadt
der Rheingrafenschule Wörrstadt
In den Räumen der Schule selbst:
Schulbuchpakete der Berufsbildende Schulen Alzey
der Integrierten Gesamtschule Osthofen
der Realschule plus Am Alten Schloss Gau-Odernheim
Im Download-Bereich werden rechtzeitig die Ausgabestellen mit einer entsprechenden Skizze eingestellt. Darüber hinaus werden hier auch die Termine zur Abholung der Schulbuchpakete bekannt gegeben.
Die Abholung:
Bei der Abholung der Schulbuchpakete wird dringend darum gebeten, folgendes zu beachten:
Zur notwendigen Überprüfung der Abholungsberechtigung ist der Personalausweis oder der Führerschein mitzubringen. Erfolgt die Abholung für eine andere Person, so ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zum Transport des Buchpaketes sollte eine Tragetasche oder ein sonstiges Behältnis mitgebracht werden.
Die Bücher sollen sofort nach Erhalt zu Hause kontrolliert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bücher mit einem nicht klebenden Schutzumschlag zu versehen sind. Um eine Verwechslung der Bücher zu vermeiden, ist der Name der Schülerin/des Schülers auf dem Schutzumschlag zu vermerken.
Die Mängelanzeige:
Wird bei der Buchkontrolle ein Mangel festgestellt, so kann dieser bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms angezeigt werden. Hierzu steht ein Online-Formular zur Verfügung; entsprechende Fotos der Mängel können hier hochgeladen werden. Zum Ausfüllen des Formulars wird der Freischaltcode (12-stellig) sowie die Barcode-Nummer (17-stellig) der beschädigten Bücher benötigt. Es ist möglich, maximal 5 beschädigte Bücher mittels eines Formulars zu melden.
Die Mängelanzeigen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bücher erfolgen.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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