Schulentwicklungsplanung
Grundlage und Hilfestellung für politische Entscheidungen
Als Schulträger ist der Landkreis verpflichtet, einen Schulentwicklungsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Grundlage hierfür ist das Schulgesetz für Rheinland-Pfalz.
Die Aufgabe einer Schulentwicklungsplanung ist es, ein ausgewogenes schulisches Bildungsangebot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen in vom Wohnort erreichbarer Nähe nach Möglichkeit zu erhalten und gegebenenfalls weiter zu entwickeln.
Die Schulentwicklungsplanung zeigt die Prognose der Schülerzahlen auch unter Berücksichtigung demographischer Entwicklungen. Darüber hinaus werden die Entwicklungen der einzelnen Schularten aufgezeigt und der künftige Bedarf mit dem vorhandenen Schulangebot bzw. den zur Verfügung stehenden Schulräumen abgeglichen. Die Schulentwicklungsplanung dient den politisch Verantwortlichen als Grundlage und Hilfestellung für Entscheidungen, welche sich auf die schulischen Angebote beziehen. Durch die zukünftigen Schülerzahlprognosen sollen organisatorisch notwendige Maßnahmen frühzeitig erkannt und eingeleitet werden.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Bildungsmonitoring