Sonstige Wahlen

Kreisverwaltung übernimmt organisatorische Aufgaben

Neben den Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen gibt es noch weitere Wahlvorgänge, bei denen die Kreisverwaltung organisatorische Aufgaben übernimmt. 

Schöffenwahl
 

Die Schöffenwahl findet alle fünf Jahre statt. Im Jahr 2023 wurden die Schöff*innen für die Amtsperiode 2024-2028 gewählt. Als Schöf*innen bezeichnet man Personen, die durch eine Wahl zu ehrenamtlichen Richter*innen bestimmt worden sind. Sie kommen im Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz.

Wahl der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
 

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wird auf sechs Jahr gewählt. In mehreren Wahlgängen wird das Gremium vervollständigt. Der Wahlkreis für den Wahlgang I ist der jeweilige Landkreis. In der Vergangenheit gab es nur einen Wahlvorschlag, so dass die darin vorgeschlagenen Bewerber*innen als gewählt galten und somit eine Wahl ausfällt. 

Wahl des Beirats für Migration und Integration
 

Gemäß § 49a Absatz 1 Landkreisordnung (LKO) ist in Landkreisen, in denen mehr als 500 ausländische Einwohner*innen ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. Das Kommunalwahlgesetz findet entsprechende Anwendung. Der Kreisverwaltung Alzey-Worms obliegt hier die eigenverantwortliche Organisation dieser Wahl.

 

Zuständigkeit

Referat 20 - Kommunalaufsicht, Rechtsangelegenheiten


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Dzisiewicz, Nadine

Datenschutzbeauftragte

Schröer, Alexandra

Sachbearbeitung

Weindorf, Jan

Referatsleitung

Wo finde ich Informationen zur Schöffenwahl?

Das Informationsportal bietet weitergehende Informationen zur Schöffenwahl.