Sorgeerklärung

In Fällen von nicht verheirateten Eltern

Die Urkundspersonen im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärung beurkunden: Erklärung der bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung)

Für alle Beurkundungen ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich, ebenso die Hinzuziehung eines Dolmetschers bei sprachlichen Barrieren. Die Sorgeerklärung ist auch vorgeburtlich möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument (immer)

  • Mutterpass (wird empfohlen bei vorgeburtlicher Beurkundung)

  • Vaterschaftsanerkennung (falls diese vorher beim Standesamt oder bei einem Notar beurkundet wurde)

Zuständigkeit

Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss


An der Hexenbleiche 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Unterhaltsvorschuss:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Espenschied, Thomas

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Landgraf, Andrea

Beistandschaften

Marasek, Judith

Beistandschaften

Pfannkuchen, Petra

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