Sorgeerklärung
In Fällen von nicht verheirateten Eltern
Die Urkundspersonen im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärung beurkunden: Erklärung der bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung)
Für alle Beurkundungen ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich, ebenso die Hinzuziehung eines Dolmetschers bei sprachlichen Barrieren. Die Sorgeerklärung ist auch vorgeburtlich möglich.
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument (immer)
Mutterpass (wird empfohlen bei vorgeburtlicher Beurkundung)
Vaterschaftsanerkennung (falls diese vorher beim Standesamt oder bei einem Notar beurkundet wurde)
Zuständigkeit
Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss
An der Hexenbleiche 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Unterhaltsvorschuss:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
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