Sperrmüll entsorgen

Wie man das alte Sofa oder die Gefriertruhe am besten loswird

Für die Entsorgung von sperrigen Abfällen aus Privathaushalten gibt es mehrere Möglichkeiten. Möbelstücke und größere Elektrogeräte zum Beispiel holt der Vertragspartner des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) mit dem Sperrmüllauto auf Anforderung ab. Bürger*innen, die in der Lage sind, selbst zu transportieren, können Sperriges auch ganz kurzfristig an verschiedenen unserer Wertstoffhöfe abgeben. Aber nicht alles zählt zum Sperrmüll. Der AWB erklärt Ihnen, was kostenlos abgeholt und was auf einzelnen Wertstoffhöfen angenommen wird.
 

Was ist Sperrmüll? Was gehört dazu und was nicht?


Sperrmüll kommt aus einem privaten Haushalt und sollte nicht schwerer sein als 50 Kilo und nicht größer als zwei Meter.

Sperrmüll ist, wie der Name schon sagt, sperrig. Das bedeutet in diesem Fall: zu groß, um in die Mülltonne zu passen. Mehrere große Säcke mit Haushaltsgegenständen sind zwar viel Müll, aber kein Sperrmüll, denn der Inhalt würde ja einzeln auch in die Mülltonne hineingehen. Für größere Entrümpelungen kann man sich also merken: Schränke gehören zum Sperrmüll, der Inhalt von den Schränken normalerweise nicht.

Typischer Sperrmüll sind Möbelstücke. Die Möbel müssen nicht aus Holz sein, auch Kunststoffstühle, Spiegel oder Metallregale gehören dazu. 

Renovierungsabfälle zählen nicht zum Sperrmüll. Die Zimmertür, die Deckenverkleidung oder das ausgebaute Fenster nimmt das Sperrmüllauto nicht mit. Auch wenn diese aus dem gleichen Material wären, wie Möbel. Als Faustregel gilt: Alles das, was an großen Teilen beim Umzug in die neue Wohnung mitgenommen wird, wäre auch beim Sperrmüll richtig. Beim Umzug werden die Möbel mitgenommen, manchmal auch die Einbauküchenmöbel, doch die Zimmertüren oder die Duschkabine bleiben im Haus. 

Ähnliches gilt auch für Dinge von außerhalb des Hauses. Es wird nur das mitgenommen, was nicht fest installiert war. Der Maschendrahtzaun gehört damit nicht zum Sperrmüll, Regentonnen werden mitgenommen. Gartenmöbel aus Holz können allerdings nicht mitgenommen werden, weil Holz aus dem Außenbereich aus gesetzlichen Gründen von der Abfuhr ausgeschlossen ist.

Teppiche zählen wie die Möbel zum Sperrmüll und alle Fußbodenbeläge, die gerollt werden können, wie PVC-Böden oder Teppichböden ebenfalls.

 

Abholung

Sperrmüll zur Abholung anmelden


Zwei mal im Jahr holt der AWB auf Anforderung kostenlos Sperrmüll bei Ihnen ab. Das ist in den Abfallgebühren für private Haushalte enthalten. Der AWB erklärt Ihnen, auf welche Arten Sie die Abholung anmelden können und wie lange es bis zur Abholung dauert.



Wie melde ich die Abholung an?


Am besten ist die Online-Anmeldung. Nachdem Sie alles online ausgefüllt haben, stehen uns alle erforderlichen Daten zur Verfügung und Sie können wählen, an welchem der vorgegebenen Termine die Abfuhr bei Ihnen erfolgen soll. Möchten Sie stattdessen eine telefonische Anmeldung machen, wählen Sie bitte die Nummer: 06244 91976917. Eine weitere Alternative ist eine E-Mail mit Ihrer Anmeldung. Diese senden Sie bitte an service(at)remondis.de . Enthalten muss die Nachricht Name, Adresse, Telefon und die Arten von Sperrmüll (Elektrogeräte, Metall, Rest- oder Holzsperrmüll), die Sie abholen lassen wollen. 
 

Wie lange dauert es bis zur Sperrmüllabholung?


Wer Sperrmüll zur Abholung anmeldet, kann in der Regel damit rechnen, dass dieser innerhalb der nächsten vier Wochen abgefahren wird. Wenn es schneller gehen soll, kann man gegen Gebühr den Express-Sperrmüll  bestellen oder selbst für den Transport sorgen und die sperrigen Abfälle am Wertstoffhof abgeben. 

 

Wie oft kann ich anmelden?


Zweimal im Kalenderjahr holt der AWB Sperrmüll an Ihrem Privathaushalt auf Anforderung ab. Dabei können Sie gleichzeitig große Elektrogeräte mit zur Abholung anmelden. Die Abfuhr ist in den Müllgebühren enthalten und für Sie kostenlos.
 

Welche Materialien können nicht mitgenommen werden?


Ausgeschlossen ist Holz aus dem Außenbereich, das also im Freien benutzt wurde (A IV-Holz). Das gilt für die Holzschaukel genauso wie für den Hasenstall oder die Gartenmöbel aus Holz.

Für das A IV-Holz steht auf dem Wertstoffhof Gundersheim ein spezieller Container. Es kann dort angeliefert und gegen Gebühr abgegeben werden.

Glas gehört zum Beispiel dann zum Sperrmüll, wenn es zu einem Möbelstück gehört. Spiegel, Aquarien, Tischplatten aus Glas gehören dazu. Eine Autoscheibe oder der Glaseinsatz einer Zimmertür sind aber von der Abfuhr ausgeschlossen.

Mit abgeholt werden auch sperrige Teile aus Kunststoff, wie der alte Gartentisch oder große Spielsachen.
 

Sperrmüll herausstellen: Wie, wann, wohin?
 

Wie sortiere ich Sperrmüll?

Drei verschiedene Fraktionen nämlich Holz, Restsperrmüll und Metall mit Elektrogeräten werden, wenn sie angemeldet waren, am vereinbarten Tag, aber von drei verschiedenen Fahrzeugen geholt. Daher müssen diese drei Sorten Sperrmüll getrennt nebeneinander und sichtbar bereitgestellt werden. Falls die Elektrogeräte erst dann zum Vorschein kommen, wenn der Haufen mit den Matratzen aufgenommen wurde, bereitet das unnötige Schwierigkeiten beim Einsammeln.

Beispiele für die verschiedenen Sperrmüllarten finden Sie hier.
 

Wann soll der Sperrmüll bereitstehen?

Am Abfuhrtag selbst kommen die Fahrzeuge ab 6 Uhr morgens. Zu dieser Zeit spätestens muss alles sortiert draußen stehen. Frühestens darf die Bereitstellung einen Tag vor der angekündigten Sperrmüllabfuhr erfolgen. Die beste Zeit zur Bereitstellung ist meist abends am Tag vor dem Abfuhrtermin.
 

Wohin stelle ich den Sperrmüll?

Sperrige Abfälle werden in der Regel unmittelbar an Ihrem Wohngrundstück abgeholt. Falls Ihre Abfalltonnen jedoch an einem Sammelplatz geleert werden, muss dort auch der Sperrmüll bereitgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass der (Fußgänger-)Verkehr nicht behindert wird.
 

Welche Menge an Sperrmüll nimmt das Fahrzeug auf einmal mit?

Im Landkreis Alzey-Worms gibt es keine Mengenbeschränkung beim Sperrmüll. Man darf so viel herausstellen wie man hat, einzige Voraussetzung ist, dass die Abfälle, wie oben erklärt, auch zum Sperrmüll zählen. Wer eine Haushaltsauflösung zu bewältigen hat, sollte bei der Anmeldung zur Abholung diese besonders große Menge erwähnen.
 

Wenn etwas liegen bleibt


Manchmal liegt nach der Sperrmüllabholung noch etwas auf dem Sammelplatz, was nicht mitgenommen wurde, oft an Mehrfamilienhäusern. Das geschieht selten, weil bei der Abfuhr nicht aufgepasst wurde, sondern häufiger, weil entweder die betreffende Sperrmüllart nicht angemeldet wurde oder weil es sich bei dem liegen gebliebenen Stück zum Beispiel um ein Waschbecken handelt, das als Renovierungsabfall grundsätzlich nicht mitgenommen werden kann. Falls diejenigen, welche die Stücke herausgestellt haben, diese nicht selbst von der Straße nehmen, sollten Sie Kontakt mit der Unteren Abfallbehörde der Kreisverwaltung aufnehmen, welche die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle organisiert. 


Für Eilige: Express-Abholung


Sie müssen sperrige Abfälle schnell oder zu einem von Ihnen festgelegten Termin loswerden? Falls die eigene Anlieferung auf einem Wertstoffhof für Sie dafür nicht in Frage kommt, bieten wir Ihnen eine kostenpflichtige Express-Abholung an. Für den Express-Sperrmüll mit einer Abholung „außer der Reihe“ bitten wir Sie, die Kosten im Voraus zu begleichen:

Sie zahlen 125,- € auf folgendes Konto des AWB bei der Rheinhessen Sparkasse (SWIFT-BIC: MALADE51WOR):

IBAN: DE55 5535 0010 0021 3178 98. 

Als Verwendungszweck geben Sie an: Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind – die Einzelheiten werden dann telefonisch mit Ihnen abgestimmt. Die Abholung erfolgt nach Zahlungseingang am übernächsten Werktag nach dem telefonischen Kontakt mit Ihnen. Zum Beispiel: Erfolgt die telefonische Abstimmung dienstags, wird der Sperrmüll am kommenden Donnerstag abgeholt. Werden Sie freitags erreicht, wird der Sperrmüll am folgenden Dienstag abgefahren.

 

Abgabe beim Wertstoffhof

Sie bringen‘s vorbei


Die Abgabe von Sperrmüll auf bestimmten Wertstoffhöfen, die dafür eingerichtet sind, ist für private Haushalte ebenfalls kostenlos. Hier gelten unterschiedliche Regeln:

Elektro-Sperrmüll kann auf allen 13 Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden. Auch große Elektrogeräte finden hier einen Platz im Container. 

Auf den drei Wertstoffhöfen Alzey, Monsheim und Wörrstadt sind außerdem Container für Holz-Sperrmüll und Rest-Sperrmüll aufgestellt. Aus Platzgründen sind dort die Mengen pro Öffnungstag auf 0,5 m³ beschränkt. Angenommen werden zum Beispiel Möbelstücke wie eine Matratze, ein Sessel, ein Teppich oder ein Schränkchen. Wo es möglich ist, sollten Möbelstücke zerlegt angeliefert werden.

Die besten Abgabemöglichkeiten für Sperriges gibt es auf dem großen zentralen Wertstoffhof Gundersheim. Dieser ist an jedem Werktag geöffnet. Hier können auch größere Mengen auf einmal angeliefert werden. Private Haushalte müssen für Sperrmüll keine Gebühr entrichten, für alle anderen Anlieferer gibt es in Gundersheim die Möglichkeit Sperrmüll gegen Gebühr abzugeben. 

 

 

 

Zuständigkeit

Abfallwirtschaftsbetrieb


An der Hexenbleiche 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Goldmann, Kim-Jasmin

Sachbearbeitung

Lahr, Heike

Sachbearbeitung

Raus, Rebecca

Sachbearbeitung

Schulze, Susanne

Umweltberaterin

Weikamm, Tina

Sachbearbeitung

Downloads

Warum wird die Schranktür kostenlos vom Sperrmüllauto abgeholt, die Zimmertür aber bleibt stehen?

Die Schranktür ist ein Teil eines Möbelstückes, die Zimmertür zählt zum Renovierungsabfall. Die Sperrmüllabfuhr als Teil der Abfallentsorgung wird mit den Müllgebühren der privaten Haushalte bezahlt. Abfallgebühren entrichten alle Haushalte, diejenigen, die in Miete wohnen genauso, wie die Hausbesitzer. In jedem Durchschnitts-Haushalt gibt es zum Beispiel einen Tisch und einen Kühlschrank. Die Entsorgung von beidem ist auch in der Müllgebühr enthalten. Aber nur von einem kleinen Teil der Haushalte werden Fenster ausgetauscht, Wände durchbrochen oder die Fassade erneuert. Die Kosten der Entsorgung solcher Abfälle, die bei Renovierungen anfallen, können daher nicht mit der Abfallgebühr abgedeckt werden. Und auch ein leckgeschlagenes Ruderboot wäre kein haushaltsüblicher Abfall, den das Sperrmüllfahrzeug mitnehmen könnte.

Warum werden Gartenmöbel aus Holz nicht mitgenommen?

Holz aus dem Außenbereich, also welches im Freien benutzt wurde, ist von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass solches Holz imprägniert ist mit Stoffen, die als umweltgefährdend gelten. Für gefährliche Abfälle gelten von Gesetz wegen besondere Transportbestimmungen. Und da nicht von jedem Holzstück vor der Abfuhr eine Analyse gemacht werden kann, ist Holz, das im Freien benutzt wurde, von der Abholung ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es tatsächlich behandelt ist.

Wohin mit Holz aus dem Freien (Außenbereich)?

Holz aus dem Außenbereich kann gegen Gebühr im Wertstoffhof Gundersheim abgegeben werden. Bitte beachten Sie die Annahmebedingungen.

Wohin mit Renovierungsabfällen?

Renovierungsabfälle können in der Regel bei den privaten Entsorgern gegen Entgelt entsorgt werden. Einige dieser Abfälle können (sortenrein) auf dem zentralen Wertstoffhof in Gundersheim abgegeben werden. Welche Teile nach Gundersheim gebracht werden können und wie man alle anderen Abfälle entsorgt, darüber gibt auch die Abfallberatung am Umwelttelefon Auskunft.

Warum wird Sperrmüll aus Vereinen, Betrieben oder Schulen nicht kostenlos eingesammelt?

Das ist eine Frage der Finanzierung. In den Müllgebühren von Betrieben oder Institutionen, die nicht zu den Privathaushalten zählen ist die Sperrmüllabfuhr nicht enthalten.

Warum wird nicht alles, was sperrig ist, abgeholt?

Die Sperrmüllabfuhr als Teil der Abfallentsorgung wird mit den Müllgebühren der privaten Haushalte bezahlt. Abfallgebühren entrichten alle Haushalte, diejenigen, die in Miete wohnen genauso, wie die Hausbesitzer. In jedem Durchschnitts-Haushalt gibt es zum Beispiel einen Tisch und einen Kühlschrank. Die Entsorgung von beidem ist auch in der Müllgebühr enthalten. Aber nur von einem kleinen Teil der Haushalte werden Fenster ausgetauscht, Wände durchbrochen oder die Fassade erneuert. Die Kosten der Entsorgung solcher Abfälle, die bei Renovierungen anfallen, können daher nicht mit der Abfallgebühr abgedeckt werden. Und auch ein leckgeschlagenes Ruderboot ist zum Beispiel kein haushaltsüblicher Abfall, dessen Entsorgung durch die Abfallgebühren abgedeckt ist.