Sportförderung
Förderung des Baus von Sportanlagen
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Zuwendungen zur Förderung von Sportstätten, die bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ausmachen kann.
Zuwendungen im Bereich Sportanlagenförderung werden gewährt für notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Sanierungen folgender Sportanlagen ab einem Gesamtbetrag der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 75.000 €:
Sporthallen,
Sportplatzanlagen,
Sportplatz- und Umkleidegebäude,
Hallen- und Freibäder, zu letzteren sind auch Naturbäder zu rechnen,
Anlagen für besondere Sportarten (Sondersportanlagen wie Tennis-, Squash- und Badmintonhallen; Tennis-, Turn-, Kampf-, Kraftsport-, Golf-, Reitsport-, Skater- und Schießsportanlagen; Bootshäuser und Steganlagen von Wassersportvereinen) nur nach dem Nachweis der nachhaltigen Nutzung, generationenübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und
Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen.
Maßgebend für die Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz ist die Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung vom 10. Dezember 2015. In den Downloads finden Sie Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen, dem Umfang und der Höhe der Förderung, dem Antragsverfahren und den erforderlichen Antragsunterlagen.
Die Anmeldung als auch die Antragstellung erfolgt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Der Kreissportstättenbeirat entscheidet über die Priorisierung auf Kreisebene. Über eine Förderung der priosisierten Projekte entscheidet das Land.
Zuständigkeit
Referat 22 - Öffentliches Verkehrswesen, Sport, Kultur
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr