Genehmigung Taxi | Mietwagen | Kraftomnibus (KOM)

Willkommen bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms für den gewerblichen Personenbeförderungsverkehr.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Konzessionen und Genehmigungen im Bereich Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusverkehr (KOM) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Was ist eine Personenbeförderungsgenehmigung?

Jedes Unternehmen, das Menschen gewerblich und entgeltlich mit dem Taxi, Mietwagen oder Kraftomnibus (KOM) befördern möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung (Konzession). Ziel ist die Gewährleistung von Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität im öffentlichen Verkehrsangebot.

Voraussetzungen für die Genehmigung

Um eine Konzession zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Persönliche Zuverlässigkeit:
    Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis, Verkehrszentralregister und Gewerbezentralregister.

  • Fachliche Eignung:
    Nachweis durch eine bestandene Fachkundeprüfung im Straßenpersonenverkehr (IHK-Prüfungszeugnis).

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit:
    Ausreichende Eigenmittel (mindestens 2.250 € für das erste Fahrzeug, 1.250 € für jedes weitere).

  • Betriebssitz:
    Das Unternehmen muss seinen Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der Behörde haben.

  • Hauptberuflichkeit:
    Taxiunternehmen müssen in der Regel hauptberuflich betrieben werden.

     

     

     

Benötigte Unterlagen (je nach Fahrzeugart und Unternehmensform)

UnterlageHinweise
Ausgefüllter AntragFormulare stehen online zur Verfügung
Personalausweis / ReisepassIm Original und als Kopie
Fachkundenachweis (z.B. IHK-Prüfung)Für Geschäftsführung oder Inhaber
EigenkapitalbescheinigungBestätigt durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeitz.B. Bankauskunft, Vermögensübersicht
Gewerbeanmeldung / HandelsregisterauszugJe nach Unternehmensform
Unbedenklichkeitsbescheinigung FinanzamtNicht älter als drei Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung GemeindeNicht älter als drei Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung SozialversicherungenBei Beschäftigten erforderlich
Unbedenklichkeitsbescheinigung BerufsgenossenschaftBei Beschäftigten erforderlich
Führungszeugnis (Belegart O)Nicht älter als drei Monate, Verwendungszweck angeben
Auskunft aus dem GewerbezentralregisterNicht älter als drei Monate
Auskunft Verkehrszentralregister (KBA) 
FahrzeuglisteÜbersicht aller eingesetzten Fahrzeuge
ggf. Gesellschafterliste, GmbH-VertragFür juristische Personen

Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein. Diese Liste gilt für Taxi-, Mietwagen- und KOM-Verkehr.
 

Gebühren und Bearbeitungsdauer

  • Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang des Antrags.

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt gewöhnlich 4 Wochen nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen.

     

Antrag

  • Der Antrag samt der Einreichung aller benötigten Unterlagen, kann online beantragt werden. Für die Taxi- undMietwagengenehmigung folgen Sie bitte diesem Link. Die Beantragung der Kraftomnibusgenehmigung finden Sie hier.
     

Termin

  • Nach Vereinbarung

 

Ansprechpersonen

Held, Alex

Sachbearbeitung
personenverkehr@alzey-worms.de

Saß, Claus

Juristische Beratung Referat 32 - Beschwerdemanagement

Kann ich einfach ein Personenbeförderungsunternehmen gründen?

Hierzu bedarf es in jedem Fall einer Genehmigung der Verkehrsbehörde. Als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung zählt das erfolgreiche Ablegen einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie und Handelskammer (IHK).

Ist es egal ob ich ein Mietwagen- oder Taxiunternehmen eröffne?

Nein. Die Anzahl der zu erteilenden Taxikonzessionen (Anzahl der Taxis) ist begrenzt. Mietwagenfahrzeuge dürfen ohne zahlenmäßige Begrenzung unter den o. g. Bedingungen betrieben werden.