Taxi- und Mietwagenverkehr
Erteilung von Genehmigungen und Lizenzen nach den personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften
Das Personenbeförderungsrecht bewegt sich im Spannungsfeld staatlicher Regulierungsbedürfnisse über Entwicklung der Rechtsprechung hin zu der sich zunehmend durchsetzenden Ansicht, dass der Staat zwar lenken solle, aber, soweit nicht zur Daseinsvorsorge geboten, nicht mehr alles bis in jedes Detail zu regulieren brauche. Nicht zuletzt trägt auch die fortschreitende Entwicklung der EU hin zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum mit einem liberalen Marktverständnis das ihre dazu bei.
Gewerbs- oder geschäftsmäßige Personenbeförderung
Taxiverkehr: Verkehr mit Taxis ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Das Beförderungsentgelt ist durch Rechtsverordnung festgesetzt. Insoweit findet die unternehmerische Freiheit, die Beförderungsentgelte festzulegen, in der Tarifordnung für den Taxiverkehr ihre Grenzen.
Verkehr mit Mietwagen: Mietwagenverkehr ist die Beförderung von Personen mit Pkw, deren Zweck ebenfalls der Fahrgast bestimmt und nicht Taxiverkehr ist. Die Abgrenzung zeigt sich zuvorderst in den Rechten aber auch in den Pflichten für Taxis. Anders als Taxis unterliegen Mietwagen bspw. nicht der Beförderungspflicht, dürfen dafür aber auch nicht an öffentlichen Straßen bereitgehalten werden. Für Mietwagen besteht keine Verpflichtung zur Fahrpreisabrechnung nach amtlich genehmigtem Tarif. Vorstehendes gilt auch für den Verkehr mit Mietomnibussen. Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftomnibussen sind bei der hiesigen Verkehrsbehörde EU-Lizenzen zu beantragen.
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
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Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
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Ansprechpersonen
Referatsleitung