Genehmigung Taxi | Mietwagen | Kraftomnibus (KOM)
Willkommen bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms für den gewerblichen Personenbeförderungsverkehr.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Konzessionen und Genehmigungen im Bereich Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusverkehr (KOM) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Was ist eine Personenbeförderungsgenehmigung?
Jedes Unternehmen, das Menschen gewerblich und entgeltlich mit dem Taxi, Mietwagen oder Kraftomnibus (KOM) befördern möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung (Konzession). Ziel ist die Gewährleistung von Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität im öffentlichen Verkehrsangebot.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Um eine Konzession zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Persönliche Zuverlässigkeit:
Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis, Verkehrszentralregister und Gewerbezentralregister.Fachliche Eignung:
Nachweis durch eine bestandene Fachkundeprüfung im Straßenpersonenverkehr (IHK-Prüfungszeugnis).Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausreichende Eigenmittel (mindestens 2.250 € für das erste Fahrzeug, 1.250 € für jedes weitere).Betriebssitz:
Das Unternehmen muss seinen Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der Behörde haben.Hauptberuflichkeit:
Taxiunternehmen müssen in der Regel hauptberuflich betrieben werden.
Benötigte Unterlagen (je nach Fahrzeugart und Unternehmensform)
| Unterlage | Hinweise |
| Ausgefüllter Antrag | Formulare stehen online zur Verfügung |
| Personalausweis / Reisepass | Im Original und als Kopie |
| Fachkundenachweis (z.B. IHK-Prüfung) | Für Geschäftsführung oder Inhaber |
| Eigenkapitalbescheinigung | Bestätigt durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut |
| Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit | z.B. Bankauskunft, Vermögensübersicht |
| Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug | Je nach Unternehmensform |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt | Nicht älter als drei Monate |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung Gemeinde | Nicht älter als drei Monate |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungen | Bei Beschäftigten erforderlich |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft | Bei Beschäftigten erforderlich |
| Führungszeugnis (Belegart O) | Nicht älter als drei Monate, Verwendungszweck angeben |
| Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | Nicht älter als drei Monate |
| Auskunft Verkehrszentralregister (KBA) | |
| Fahrzeugliste | Übersicht aller eingesetzten Fahrzeuge |
| ggf. Gesellschafterliste, GmbH-Vertrag | Für juristische Personen |
Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein. Diese Liste gilt für Taxi-, Mietwagen- und KOM-Verkehr.
Gebühren und Bearbeitungsdauer
Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang des Antrags.
Die Bearbeitungsdauer beträgt gewöhnlich 4 Wochen nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen.
Antrag
Der Antrag samt der Einreichung aller benötigten Unterlagen, kann online beantragt werden. Für die Taxi- undMietwagengenehmigung folgen Sie bitte diesem Link. Die Beantragung der Kraftomnibusgenehmigung finden Sie hier.
Termin
Nach Vereinbarung
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
personenverkehr@alzey-worms.de
Juristische Beratung Referat 32 - Beschwerdemanagement