Technische Daten in der Zulassungsbescheinigung ändern
Eintrag von Technik-Änderungen in den Fahrzeugpapieren
Wenn an einem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese meist von einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) begutachtet werden. Anschließen sind – je nach Art der Begutachtung – die Fahrzeugpapiere zu ändern.
Dem Gutachten der technischen Prüfstelle ist zu entnehmen, ob und wann die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat.
Für die Änderung der technischen Daten ist der Zulassungsbehörde grundsätzlich die Änderungsabnahme der Prüforganisation zusammen mit Zulassungsbescheinigung Teil I+II (Fahrzeugschein und -brief) vorzulegen. Das Fahrzeug muss noch über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen (Untersuchungsbericht).
Eine häufig gestellte Frage: Welche Reifen/Felgen darf ich fahren?
Bei den allermeisten Fahrzeugen sind wesentlich mehr Reifenkombinationen freigegeben als in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind. Bitte fragen Sie beim Hersteller, Reifenhändler oder auch der technischen Prüfstelle nach.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
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