Technische Daten in der Zulassungsbescheinigung ändern
Eintragung von technischen Änderungen in die Fahrzeugpapiere
Wenn an einem Fahrzeug (technische) Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese meist von einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) begutachtet werden. Anschließen sind – je nach Art der Begutachtung – die Fahrzeugpapiere zu ändern.
Dem Gutachten der technischen Prüfstelle können Sie entnehmen, ob und wann die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat.
Für die Änderung der technischen Daten ist der Zulassungsbehörde grundsätzlich die Änderungsabnahme der Prüforganisation zusammen mit Zulassungsbescheinigung Teil I+II (Fahrzeugschein und –brief) vorzulegen. Das Fahrzeug muss noch über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen (Untersuchungsbericht).
Eine häufig gestellte Frage: Welche Reifen/Felgen darf ich fahren?
Bei den allermeisten Fahrzeugen sind wesentlich mehr Reifenkombinationen „freigegeben“ als in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind. Bitte fragen sie beim Hersteller, Reifenhändler oder auch der technischen Prüfstelle nach.
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
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