Technische Daten in der Zulassungsbescheinigung ändern

Eintragung von technischen Änderungen in die Fahrzeugpapiere

Wenn an einem Fahrzeug (technische) Veränderungen vorgenommen werden, müssen diese meist von einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) begutachtet werden. Anschließen sind – je nach Art der Begutachtung – die Fahrzeugpapiere zu ändern.  

Dem Gutachten der technischen Prüfstelle können Sie entnehmen, ob und wann die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat. 

Für die Änderung der technischen Daten ist der Zulassungsbehörde grundsätzlich die Änderungsabnahme der Prüforganisation zusammen mit Zulassungsbescheinigung Teil I+II (Fahrzeugschein und –brief) vorzulegen. Das Fahrzeug muss noch über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen (Untersuchungsbericht). 

Eine häufig gestellte Frage: Welche Reifen/Felgen darf ich fahren?
 

Bei den allermeisten Fahrzeugen sind wesentlich mehr Reifenkombinationen „freigegeben“ als in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind. Bitte fragen sie beim Hersteller, Reifenhändler oder auch der technischen Prüfstelle nach.

 

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Heckler, Monika

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

Müller, Gabriele

Sachbearbeitung

Ruppert, Anette

Sachbearbeitung

Wilhelm, Ilona

Sachbearbeitung

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